Rotstift: Justiz muss weniger sparen
Radikaler Personalabbau gestoppt: Bei Gerichten, Staatsanwaltschaft und in Gefängnissen fallen weniger Stellen weg
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Potsdam - Brandenburgs Justiz wird von dem ursprünglich geplanten radikalen Stellenabbau vorerst verschont. Darauf haben sich Finanzminister Helmuth Markov und Justizminister Volkmar Schöneburg (beide Linke) geeinigt. In dem am Dienstag vom Kabinett beschlossenen Personalbedarfsplan bis 2018 sind die Sparziele deutlich entschärft worden, die einen Abbau der Stellen im gesamten Landesdienst von 48 300 auf knapp 42 900 vorsehen. „Die Arbeitsfähigkeit der Justiz bleibt gewährleistet“, hieß es aus dem Ministerium.
Markov wollte seinem Kabinettskollegen und Genossen eigentlich eine harten Schnitt vorschreiben und hatte damit Widerstand bei Gewerkschaft, Richtern und Staatsanwälten provoziert. Sie hatten die ursprünglichen Pläne als „Katastrophe“ bezeichnet und vor ernsthaften Problemen für die von Schöneburg vorangetriebene Resozialisierung von Gefangenen im Strafvollzug und langen Verfahren bei Ermittlungen und Gerichten gewarnt. Denn nach den ersten, inzwischen abgemilderten Vorgaben des Finanzministers sollte die Zahl der Stellen in der Justiz bis zum Jahr 2018 von heute 5215 auf dann 4300 sinken. Jetzt liegt die Zielmarke bei 4525 Stellen. Für Schöneburg, der sich angesichts der deutliche Proteste und Kritik an Markov aus der Justiz öffentlich gar nicht äußern musste, ist der nun gefundene Kompromiss ein „akzeptables Ergebnis“. Nach internen Einschätzungen der Justiz waren Markovs erste Vorschläge offenbar überhaupt nicht einzuhalten – jedenfalls bei Staatsanwaltschaften und Gerichten. Und sie hättem sogar einen Verstoß gegen Vorgaben zur Mindestpersonalausstattung nach sich gezogen. Denn bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften steht der Personalbedarf genau fest. Tatsächlich gibt es ein Personalbedarfsberechnungssystem (Pepsi), mit dem einheitlich in den Justizverwaltungen aller Bundesländer der Bedarf an Richtern, Staatsanwälten und Rechtspflegern genau nach den Fallzahlen errechnet wird. Ein Großteil des Stellenabbaus ist im Haushalt 2012 und im Doppeletatentwurf für 2013/14 bereits vorgesehen. 467 Stellen sind mit einem Wegfallvermerk markiert, im Haushalt 2015 sollen es dann weitere 225 Stellen sein. Allein durch Pensionierung, Altersteilzeit und Fluktuation aber wird es 1066 Abgänge aus der Justiz geben. Deshalb besteht sogar Bedarf für 374 Neueinstellungen.
Um den Sparkompromiss umzusetzen, hat Schöneburg sich bei der Zukunft des Strafvollzugs festgelegt. Die Haftanstalt in Frankfurt (Oder) wird aller Voraussicht nach geschlossen. Die Zahl der Stellen in Justizvollzugsanstalten soll von 1127 auf 970, perspektivisch sogar auf 900 sinken. Markov hatte nicht mit 800 Stellen gerechnet. Schöneburgs Konzept für die Gefängnisse mit stärkerem Fokus auf die Resozialisierung ließe sich damit, wenn auch unter „erschwerten Bedingungen“, prinzipiell umsetzen, hieß es. Weil Frankfurt (Oder) wegfällt und das Personal in den übrigen fünf Gefängnissen zusammengezogen wird, könne eine verbesserte Behandlung der Gefangenen erreicht werden.
Fest steht auch, dass ab Januar 2013 etwa 70 weibliche Gefangene aus Sachsen-Anhalt in der Vollzugsanstalt Luckau-Duben (Dahme-Spreewald) untergebracht werden können. Die Verwaltungsvereinbarung mit dem Nachbarland Sachsen-Anhalt ist unterschriftsreif. Schöneburgs Angebot an Berlin, auch von dort weibliche Gefangene in Brandenburg unterzubringen, hat Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) nicht angenommen.
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