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Brandenburg: Justiz will Sexualtäter überwachen

Elektronische Fußfessel nach Panne beantragt

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Berlin - Die Berliner Staatsanwaltschaft hat die erneute Einweisung der beiden Männer in die Sicherungsverwahrung beantragt, die auf Beschluss des Kammergerichts freigelassen werden mussten. Dies teilte Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) dieser Zeitung mit. Heilmann sagte: „Die Staatsanwaltschaft tut alles, was in ihrer Macht steht. Sie hat sowohl die erneute Einweisung in die Sicherungsverwahrung beantragt, als auch für die Zeit der Freilassung Auflagen einschließlich der elektronischen Fußfessel beantragt. Die Entscheidung liegt in der Hand unabhängiger Richter.“

Das Kammergericht hatte die Männer freigelassen, weil sie nicht fristgerecht auf ihre Gefährlichkeit untersucht und Akten schlampig geführt worden seien. Verantwortlich für die Pannen war maßgeblich eine Strafvollstreckungskammer. Nach Angaben von Torsten Kaehne, Pressesprecher des Landgerichts, hat es „im Vorfeld der beiden vom Kammergericht aufgehobenen Beschlüsse keine Überlastungsanzeige gegeben“. In dem Beschluss des Kammergerichts zu einem der Fälle wird „die persönliche und sachliche Überlastung des Vorsitzenden Richters“ erwähnt.

Als Reaktion auf die Vorfälle führt dieser Richter seit 15. Juni 2015 nur noch den Vorsitz über eine Große Strafkammer. Zuvor hatte er auch noch den Vorsitz einer Strafvollstreckungskammer. Die Arbeitsentlastung beträgt nach Angaben von Kaehne 20 Prozent. „Das Präsidium hat reagiert, sobald die Missstände bekannt geworden sind“, sagte Kaehne.

Die auch im Kreis von Richtern heftig diskutierte Frage lautet: Weshalb haben diverse Kontrollmechanismen nicht gegriffen? Zum Beispiel hätte die Geschäftsstelle merken müssen, dass Akten nicht ordnungsgemäß geführt werden. Doch Kaehne sagt dazu: „Die Geschäftsstelle hat keine Kenntnis davon, was mit der Akte passiert, wenn sie dem Richter vorliegt. Zudem ist die Geschäftstelle nicht zur Kontrolle der Richter berufen.“ Daran stimmt, dass die Geschäftsstelle natürlich nicht die Richter kontrolliert. Aber sie hat dafür zu sorgen, dass der Richter Akten fristgerecht erhält.

Auch die Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde war natürlich in die Fälle involviert. Doch Martin Steltner, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft, sagte: „Die Staatsanwaltschaft hat regelmäßig nachgehakt.“ Frank Bachner

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