Brandenburg: Justizminister: Speer blockte Ermittler ab Bei Geheimnisverrat für CDU einmaliger Vorgang
Potsdam – Brandenburgs Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) hat im Landtag PNN-Recherchen bestätigt, wonach die Staatsanwaltschaft Neuruppin im Innenministerium nicht wegen Verrats von Dienstgeheimnissen ermitteln durfte. Der SPD-Politiker Rainer Speer (SPD) habe wenige Tage vor seinem Rücktritt als Innenminister die für ein Verfahren nötige Ermächtigung nicht erteilt.
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Potsdam – Brandenburgs Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) hat im Landtag PNN-Recherchen bestätigt, wonach die Staatsanwaltschaft Neuruppin im Innenministerium nicht wegen Verrats von Dienstgeheimnissen ermitteln durfte. Der SPD-Politiker Rainer Speer (SPD) habe wenige Tage vor seinem Rücktritt als Innenminister die für ein Verfahren nötige Ermächtigung nicht erteilt. Deshalb kam die Staatsanwaltschaft nie über ein Prüfverfahren hinaus.
Es liege laut Gesetz im Ermessen des Innenministers, ob er solche Ermittlungen in seinem Haus zulässt. Begründen müsse er sein Veto nicht. Schöneburg bestätigte auf eine dringende Anfrage des CDU-Innenexperten Sven Petke auch die Vorgänge an sich: Demnach ermittelt die Staatsanwaltschaft in einem groß angelegten Korruptionsverfahren gegen Bedienstete des Landesbetriebes für Straßenwesen sowie Geschäftsführer und Mitarbeiter von Firmen. Es geht um Bestechung mit Geschenken und Luxus-Angelreisen. Nach einer Razzia in Kiel Anfang August setzte das Landeskriminalamt (LKA) zwei interne Routine-Meldungen an den Lagedienst des Innenministeriums ab. In einer ging es um die Identität von Beschuldigten, Ergebnisse der Razzia und das weitere Vorgehen. Diese Meldung gelangte dann nach bestätigten PNN-Recherchen in die leitende Ebene des Infrastrukturressorts, das von den Korruptionsfällen betroffen ist. Laut Innenministerium galt die Meldung nicht als geheim, die Justiz sah das offenbar anders. Der Neuruppiner Leitende Oberstaatsanwalt Gerd Schnittcher leitete jedenfalls einen Überprüfungsvorgang ein, ob ein Anfangsverdacht zum Geheimnisverrat besteht. Ende August dann stellte Schnittcher einen Antrag, um im Innenministerium ermitteln zu können. Speer lehnte dies am 13. September ab. Am 4. Oktober verfügte Schnittcher, den Fall zu den Akten zu legen.
Schöneburg betonte, durch den Geheimnisverrat seien keine „wesentlichen Qualitätsmängel bei den Ermittlungen“ eingetreten, „das Verfahren war nicht in Gefahr“. CDU-Innenexperte Petke sprach hingegen von „Behinderung der Arbeit der Justiz“. Erstmals im 20-jährigen Bestehen des Landes Brandenburg sei keine Ermittlungserlaubnis durch den zuständigen Minister erteilt worden. „Es macht doch Sinn, wenn ein Anschein in der Welt ist, dass man die Staatsanwaltschaft ermitteln lässt“, sagte Petke. Selbst Schöneburg sprach von einem aktuellen Fall, „in dem das auch stattgefunden hat“. Bewerten wollte der Justizminister die Vorgänge im Innenressort nicht, ließ aber Raum für Spekulationen: „Meine persönliche Meinung stelle ich hinten an.“ Beide Ressorts wollen nun den Umgang mit internen Meldungen über Ermittlungsverfahren neu regeln. Alexander Fröhlich
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