Brandenburg: Justizsenatorin: Hartz-IV-Gesetze sind Murks
Gisela von der Aue vermisst klare Vorgaben für die Sicherung zum Lebensunterhalt. Sie will Verbesserungen
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Berlin - Unpräzise und viel zu kompliziert: Berlins Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) hat am Wochenende die Hartz- IV-Gesetze scharf kritisiert. Angesichts der „enormen Klageflut an Berlins Sozialgerichten, die nicht abebbt“, sei die Justiz immer mehr „ein Reparaturbetrieb für schlechte Gesetze“. Die gesetzlichen Regelungen seien nicht praxistauglich und vermurkst, die Ermessensspielräume der zuständigen Jobcenter zu groß, es fehlten klare Vorgaben, sagte die SPD-Politikerin. Das müssten die Richter „ausbaden.“ Mehr als 60 Prozent der 33 000 Verfahren, die im vergangenen Jahr am Berliner Sozialgericht eingingen, waren Klagen gegen Bescheide zur Arbeitslosenhilfe und- Lebensunterhaltsicherung im Rahmen von Hartz IV.
„Das ist ein unfassbar großer Mount Everest aus Akten“, schilderte am Sonntag der Sprecher der Justizverwaltung, Daniel Abbou, die Situation. Geklagt wird wegen verweigerter Mietübernahmen, gegen Arbeitslosengeld-Bescheide, Einkommensanrechnungen oder „zu geringe“ Heizkostenzusschüsse. Im August 2008 registrierte das Sozialgericht den 50 000. Klagefall, seit die Hartz-IV-Reform 2005 in Kraft trat.
Als Soforthilfe will die Justizverwaltung den 85 Berliner Sozialrichtern dieses Jahr 40 zusätzliche Kollegen zur Seite stellen. Damit werde allerdings nicht die Ursache der Misere bekämpft, betont ihr Sprecher. In erster Linie müsse es darum gehen, die bundesweit Verwirrung stiftenden gesetzlichen Regelungen zu überarbeiten. Sie müssten besser verständlich sein und mit der „Lebenswirklichkeit so in Übereinstimmung gebracht werden, dass Antragsteller und Behörden Rechtssicherheit haben“.
Mit der Hartz-IV-Reform wurde erstmals bundesweit die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe verwirklicht. Das stellt den Gesetzgeber und die Arbeitsbehörden bis heute vor große Probleme, weil von Anfang an Erfahrungen fehlten. Ein Hauptfehler war und ist aus Sicht der Justizverwaltung sowie der Sozialexperten der rot-roten Koalition im Abgeordnetenhaus, Ülker Raradziwill (SPD) und Elke Breitenbach (Linke), dass der Bundesgesetzgeber „zu vieles einfach offenlässt“. Beispiel Mietübernahme: Laut Gesetz steht Hartz-IV-Empfängern zwar ein „angemessener Wohnraum“ zu, doch was dies konkret bedeutet, muss über die Ausführungsverordnungen der Kommunen oder Länder geregelt werden. Deshalb gibt es bundesweit ganz unterschiedliche Vorgaben hinsichtlich Größe und Miethöhe, was viele Betroffenen veranlasst, Vergleiche anzustellen und mit ihrer Klage bis vors Bundessozialgericht zu ziehen. Die Hartz IV-Gesetzgebung „wurde schon 190 mal modifiziert“, sagt Breitenbach.
Von der Aue will nun auf Bundesebene aktiv werden. Unter ihrer Federführung sollen die Justizminister der Länder noch im Januar erstmals in Berlin zusammenkommen und bis November 2009 „wirksame Gesetzesverbesserungen“ erarbeiten. Christoph Stollowsky
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