Brandenburg: Kalte Enteignung könnte teuer werden
Das Finanzministerium kannte die Risiken der Inbesitznahme. Nun drohen Schadenersatzanforderungen
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Potsdam - Nach der rechtswidrigen Aneignung von zehntausend Bodenreform- Immobilien durch das Land Brandenburg erwarten Union und Linke, dass eine Welle von Schadenersatzforderungen auf die Landesregierung zurollen könnte. Dies ist umso brisanter, weil nach PNN-Recherchen die Regierung bereits 2005 auf die Fragwürdigkeit der Aneignungen und drohende Regress-Risiken für das Land hingewiesen wurde, diese Warnungen aber ignorierte – bis nun ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) diese Praxis als „sittenwidrig“ und eines „Rechtstaates unwürdig“ verwarf. Das Land hatte sich, wie berichtet, bei Bodenreform-Grundstücken ohne bekannte Erben über Landratsämter kurzerhand selbst ins Grundbuch eintragen lassen, anstatt Vormundschaftsgerichte einzuschalten. Auch im Finanzministerium selbst gab es dem Vernehmen nach Bedenken gegen dieses Vorgehen.
Am 26. Mai 2005 dann wandte sich der Potsdamer Anwalt Thorsten Purps, Spezialist für offene Vermögensfragen in Ostdeutschland, direkt an Finanzminister Rainer Speer (SPD). In dem den PNN vorliegenden Schreiben warnte Purps, dass es rechtlich „äußerst bedenklich“ sei, wenn das Land „sich selber“ als gesetzlichen Vertreter unbekannter Erben bestellen – um Bodenreformgrundstücke in sein Eigentum zu überführen. Er berief sich dabei sogar auf ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichtes Brandenburg (OLG) vom August 2004, wonach die Übertragung auf das Land „aufgrund fehlender Genehmigung durch das Vormundschaftsgericht“ unwirksam sei. Purps forderte Speer auf, im Interesse des Landes vorsorglich in diesen Fällen Amtswidersprüche in die Grundbücher einzutragen – was aber die Verfügung über die Immobilien eingeschränkt hätte. „Anderenfalls wird das Land Brandenburg künftig über diese Grundstücke verfügen und dabei erhebliche Haftungsrisiken eingehen. Wir sind der festen Überzeugung, dass Sie die notwendige Sensibilität für das heikle Thema aufbringen.“
Diese Hoffnung war indes vergeblich. Laut Antwortschreiben vom 29. Juni 2005 sah das Finanzministerium keinen Handlungsbedarf. Es verwies lediglich darauf, dass sich Brandenburg verpflichtet habe, in Landesbesitz übernommene Bodenreform-Flächen wieder an rechtmäßige Erben zu übertragen, falls diese auftauchen sollten. Die Eintragung von Amtswidersprüchen sei weder erforderlich, noch „angesichts des Verwaltungsaufwandes“ vertretbar, so das Ministerium. „Ebenso wenig vermag ich mich Ihrer Auffassung hinsichtlich eines Regressrisikos anzuschließen.“
Auf wen die vom BGH gerügte Inbesitznahme genau zurückgeht, ist weiter unklar. Fest steht, dass das Verfahren etwa 1996 in der Zeit der SPD-Alleinregierung unter dem damaligen Ministerpräsidenten Manfred Stolpe und der damaligen Finanzministerin Wilma Simon entwickelt wurde. Das Kabinett hatte damals neun private Recherchedienste eingeschaltet. Sie sollten Bodenreformflächen und Erben ausfindig machen. Das Land hatte nach einer gesetzlichen Verjährungsfrist bis Oktober 2000 Zeit, um mögliche eigene Ansprüche zu sichern.
Doch statt herrenlose Grundstücke einfach zu übernehmen, hätte Brandenburg das in der Bundesrepublik übliche Verfahren anwenden müssen, sagte Purps: „Der Königsweg wäre ein Aufgebotsverfahren gewesen.“ Das hätte bedeutet, dass das Land 30 Jahre hätte warten müssen, um die Flächen dann nach Recht und Gesetz in Landeseigentum überführen zu können.
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