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Brandenburg: Kamera läuft

Bündnis für Videoüberwachung nimmt erste Hürde

Berlin- 25 084 Unterschriften waren es. Am Montag haben der CDU-Bundestagsabgeordnete und frühere Justizsenator Thomas Heilmann sowie der ehemalige Neuköllner Bezirksbürgermeister Heinz Buschkowsky (SPD) die Listen des Volksbegehrens für mehr Videoaufklärung und Datenschutz bei der Innenverwaltung abgegeben.

Das Bündnis hat die erste Stufe für das Volksbegehren erreicht. 20 000 Unterschriften müssen gültig sein, die angegebenen Adressen und Geburtsdaten müssen korrekt sein, damit das Volksbegehren Erfolg hat. Die Senatsinnenverwaltung prüft nun die Listen. Es ist zu erwarten, dass genug gültige Unterschriften zusammenkommen. Gleichzeitig prüft die Verwaltung, inwiefern der Gesetzesentwurf des Bündnisses rechtlich zulässig ist. Sollte er juristisch nicht zulässig sein, bekommen die Initiatoren die Chance, den Entwurf nachzubessern, bevor er ins Abgeordnetenhaus zur Diskussion geht.

Bis Mitte März hätte das Aktionsbündnis noch Zeit gehabt, die Unterschriften zu sammeln. Die Initiatoren betonten bei der Übergabe noch einmal, dass sie keine Videokameras in der ganzen Stadt wollten. Es gehe lediglich um jene kriminalitätsbelasteten Orte in der Stadt. Rund 50 Orte sollen mit etwa 1000 Kameras ausgestattet werden, sollte das Bündnis Erfolg haben. Die Orte wählten Polizei und Sicherheitsbehörden aus, erklärte Buschkowsky. Ausgewertet werden sollten die Bilder dieser Kameras nur, wenn auf den Aufnahmen ein Verbrechen zu erkennen ist. So soll die neue Technik bei der Verbrechensaufklärung helfen und gleichzeitig vermieden werden, dass Bürger konstant gefilmt werden. Das Bündnis geht davon aus, dass die Kriminalitätsrate an den überwachten Orten dank der Videoaufzeichnungen sinke, sobald sich diese rumgesprochen habe. Initiator Heilmann kündigte bereits an, einige Passagen aus dem ursprünglichen Gesetzesentwurf noch einmal überarbeiten zu wollen. Die Linke-Fraktion im Abgeordnetenhaus hatte ein rechtliches Gutachten in Auftrag gegeben, das die Unzulässigkeit des Entwurfes des Bündnisses beschreibt. Dabei ging es vor allem um die Video- und Tonaufzeichnungen im öffentlichen Raum, die nicht gekennzeichnet werden sollen.

Die Innenverwaltung unter Senator Andreas Geisel (SPD) will zunächst die Zulässigkeitsprüfung abwarten und dann weitere Schritte überlegen. Der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) zeigte sich in einem Interview mit dem Tagesspiegel Mitte Januar gesprächsbereit. „Ich glaube, es gibt Möglichkeiten, dem durchaus verständlichen Anspruch nachzukommen, auch mit Videotechnik für mehr Sicherheit in der Stadt zu sorgen – aber auf keinen Fall flächendeckend, sondern an kriminalitätsbelasteten Orten.“

Sollte man sich im Abgeordnetenhaus nicht einig werden und das Begehren ablehnen, kann das Aktionsbündnis die zweite Stufe des Volksbegehrens vorbereiten. Vier Monate Zeit haben sie dann, um 170 000 Unterschriften zu sammeln. Dann gibt es einen Volksentscheid. „Ab morgen bereiten wir die Sammlung der 170 000 Unterschriften vor“, sagte Heilmann. Er rechnet mit einem Volksentscheid im Jahr 2019. Buschkowsky ist optimistisch, dass sie die nächste Stufe schaffen. Helena Wittlich

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