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Brandenburg: Karp hatte nie Anspruch auf Pension Disziplinarverfahren gegen Ex-Staatssekretär

Potsdam - Im Streit zwischen dem Ex-Staatssekretär und beurlaubten Hochschulprofessor Markus Karp und dem Brandenburger Wissenschaftsministerium ist eine Teillösung gefunden worden. Im gegenseitigen Einvernehmen erwirbt Karp während seiner derzeitigen Beurlaubung keine Ansprüche auf eine Pension, sagte Ministeriumssprecherin Antje Grabley am Mittwoch in Potsdam.

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Potsdam - Im Streit zwischen dem Ex-Staatssekretär und beurlaubten Hochschulprofessor Markus Karp und dem Brandenburger Wissenschaftsministerium ist eine Teillösung gefunden worden. Im gegenseitigen Einvernehmen erwirbt Karp während seiner derzeitigen Beurlaubung keine Ansprüche auf eine Pension, sagte Ministeriumssprecherin Antje Grabley am Mittwoch in Potsdam. Zuvor hatte es unterschiedliche Auffassungen darüber gegeben, ob für die Zeit seiner Beurlaubung ein sogenannter „Versorgungszuschlag“ fällig ist. Den hätte sein zwischenzeitlicher Arbeitgeber, die Stadtwerke Wolfsburg, zur Mitfinanzierung seiner Pension zahlen müssen, wie das Ministerium bislang mehrfach betont hatte. Darauf sei Karp jedoch nie hingewiesen worden, räumte Grabley nun ein. All dies sei durch den Verzicht Karps auf Pensionsansprüche nun hinfällig.

Bizarr ist der Fall allerdings, weil bei Wissenschaftsstaatssekretär Martin Gorholt stets davon die Rede war, dem Land könnte durch nicht gezahlte Versorgungszuschläge ein Schaden von 90 000 Euro entstanden sein. Pensionsansprüche hätte Karp aber beantragen müssen, was er nie getan habe, sagte der Anwalt des Ex-Staatssekretärs, Klaus Herrmann. „Herr Karp erhebt keinen Anspruch auf etwas, was er ohnehin nie beantragt hat. Es ist ein einziges Behörden-Wirrwarr.“

Das Ministerium geht dennoch in einer anderen Sache weiter gegen Karp vor und hat nun ein Disziplinarverfahren wegen Verdachts auf Dienstvergehen eingeleitet. Hintergrund ist ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Braunschweig wegen des Anfangsverdachts der Untreue. Bis zu einem Urteil in diesem Fall ist das Disziplinarverfahren aber ausgesetzt, was das Ministerium in seiner Mitteilung von gestern aber verschweigt.

Karp wird vorgeworfen, als Vorstandsvorsitzender einen Mitarbeiter der Stadtwerke Wolfsburg für einen CDU-Wahlkampf eingesetzt zu haben. Erneut forderte das Ministerium Karp auf, sich zu angeblich erzielten Nebeneinkünften aus mehreren CDU-Wahlkämpfen unter anderem für den Wahlkampf der Oberbürgermeisterin Dietlind Tiemann in Brandenburg/Havel zu äußern. Karp will dies aber erst in einem Disziplinarverfahren tun. Karp-Anwalt Herrmann warf Wissenschaftsstaatssekretär Gorholt gestern einen „unsachgemäßen Umgang mit vertraulichen Personaldaten“ vor. Gorholt habe den Vorgang öffentlich gemacht, bevor Karp überhaupt dazu gehört worden sei. „Diese Vorgehensweise ist beispiellos rechtsstaatswidrig“ und offenbare „politische Absichten“. Gorholt wolle sich zu Lasten des früheren SPD-Koalitionspartners CDU profilieren. A. Fröhlich

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