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Brandenburg: Kaum Fragen zur Stasi-Vita gestellt

Potsdam - In einer Antwort auf Fragen des brandenburgischen CDU-Landtagsabgeordneten Danny Eichelbaum hat Justizminister Volkmar Schöneburg (linke) jetzt weitere Details zum Vorleben eines Staatsanwalts offenbart. Der Strafverfolger, der vor einiger Zeit zum Oberstaatsanwalt befördert worden ist, war in der DDR bei politischen Prozessen aktiv geworden.

Potsdam - In einer Antwort auf Fragen des brandenburgischen CDU-Landtagsabgeordneten Danny Eichelbaum hat Justizminister Volkmar Schöneburg (linke) jetzt weitere Details zum Vorleben eines Staatsanwalts offenbart. Der Strafverfolger, der vor einiger Zeit zum Oberstaatsanwalt befördert worden ist, war in der DDR bei politischen Prozessen aktiv geworden.

Die Antwort auf zwei Kleine Anfragen Eichelbaums offenbart, dass nach der ersten Entscheidung im Oktober 1991, den einstigen DDR-Staatsanwalt in den Landesdienst zu übernehmen, keine weiteren Nachforschungen über seine frühere Tätigkeit erfolgten. Damals war aus einer unvollständigen Aktenüberlieferung eines Kreisgerichts bekannt gewesen, dass der Staatsanwalt in wenigstens drei Prozessen gegen Personen, die die DDR verlassen wollten, die Anklage vertrat. An der Übernahme 1991 waren auch zwei Abgeordnete beteiligt, die für die Staatssicherheit gearbeitet hatten.

In den Folgejahren und auch vor seiner jüngsten Beförderung zum Oberstaatsanwalt gab es keinerlei Bemühungen, darüber hinaus aufzuklären, ob und in welchem Umfang zusätzliche Belastungen aus anderen Prozessen vorliegen könnten. In zwei der drei bekannt gewordenen Verfahren hatte der Staatsanwalt Haftstrafen zwischen zehn und 16 Monaten gegen Jugendliche beantragt. Das Gericht war dann diesen Anträgen gefolgt. Einer der Verurteilten war bei der Verkündung erst 17 Jahre alt.

In dem dritten Fall ist lediglich das Urteil selbst, das auf ein Jahr Gefängnis lautete, bekannt. Eines der Urteile wurde noch 1991 wieder aufgehoben, dabei hat dann das Land Brandenburg dem Betroffenen auch die Anwaltskosten zurückerstattet. All diese Erkenntnisse stammen aus der damals angelegten Akte, die dem Gremium zur Übernahme von Staatsanwälten vorlag. Die Strafen in all den politisch eingefärbten Verfahren seien bei der Übernahme in den Landesdienst als „im Rahmen des Üblichen“ eingeschätzt worden, hatte Schöneburg zuvor bereits mitgeteilt. Johann Legner

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