Brandenburg: Keime auf Atemgerät gefunden Charité-Anhörung im Gesundheitsausschuss
Berlin - Seit Montagnachmittag steht fest, dass der am 5. Oktober im Berliner Herzzentrum verstorbene und auf dem Islamischen Friedhof am Columbiadamm beerdigte Säugling exhumiert werden muss.
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Berlin - Seit Montagnachmittag steht fest, dass der am 5. Oktober im Berliner Herzzentrum verstorbene und auf dem Islamischen Friedhof am Columbiadamm beerdigte Säugling exhumiert werden muss. Bereits am Mittag diskutierten die Experten des Gesundheitsausschusses im Abgeordnetenhaus über den Todesfall des Säuglings aus der Charité, der möglicherweise an den Folgen einer Serratia-Infektion verstarb. Unterdessen verfolgt die Charité eine Spur zum Auslöser der Infektionen: „Wir haben einen positiven Nachweis am Drehknopf eines Beatmungsgerätes am Kopfende eines kontaminierten Patienten“, sagte der Ärztliche Direktor der Charité, Ulrich Frei, am Montag im Ausschuss.
Selbst Arzneien wurden untersucht. Frei stellte sich vor seine „hochqualifizierten und hochengagierten Mitarbeiter, die in einem Grenzbereich der Medizin tätig sind“. Heiko Thomas (Grüne) sprach im Namen aller Fraktionen Hochachtung vor den Beschäftigten aus. Kritik gab es dennoch. „Vieles ist auch erst geschehen, weil die Informationspolitik der Charité auf dem Stand von Rudolf Virchow war“, sagte etwa der Arzt und Vorsitzende des Gesundheitsausschusses, Wolfgang Albers (Linke).
Nachdem am 8. Oktober zwei Serratien-Infektionen mit einer Bakterienkultur nachgewiesen wurden, sei das Gesundheitsamt am nächsten Tag informiert worden, betonte Frei. Auf den Neonatologiestationen seien noch drei Säuglinge wegen schwerster Krankheitsbilder aufgenommen worden. Ob diese sich ansteckten, blieb im Ausschuss offen. Laut Frei wurden während der Serratien-Belastung zeitgleich 250 unbelastete Kinder erfolgreich behandelt. Es sei zu prüfen, ob Eltern künftig bei der Aufnahme in die Klinik auf den nicht meldepflichtigen Serratia-Keim getestet werden.
Auf die Anregung der SPD, die Krankenhausaufsicht in Berlin möglicherweise künftig nicht mehr im ersten Schritt dem bezirklichen Gesundheitsamt zu überlassen, sagte die Infektionsschutzbeauftragte der Gesundheitsverwaltung, Marlen Suckau, die Vorschriften sehen dies aus Datenschutzgründen vor. Frei kritisierte, dass die Charité aus Datenschutzgründen nicht in die Krankenakten des Herzzentrums einsehen dürfe und umgekehrt.
Gesundheitssenator Czaja betonte, er habe sich zuletzt eingeschaltet, obgleich seine Verwaltung anders als die Wissenschaftsverwaltung nicht zuständig sei, weil er „Verantwortung übernehmen wollte“. Das Gesundheitsamt Mitte habe sich zudem mit einem Amtshilfeersuchen an ihn gewandt. kög
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