Brandenburg: Kein Hinweis auf weitere Infektionen
Ursache für Vogelgrippe-Fall in Nordbrandenburg unklar / Stallpflicht und Beobachtungszone
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Altglobsow/Potsdam – Nach dem Vogelgrippe-Fall in Altglobsow (Oberhavel) deutet bisher nichts auf eine Ausbreitung der Seuche hin. Weitere Kontrollen von Geflügelbeständen ergaben zunächst keine Hinweise auf den hochansteckenden, auch für Menschen gefährlichen Virus H5N1.
Dieser war zuvor in einem Bestand von elf Hühnern eines privaten Halters festgestellt worden. Alle 20 daraufhin im Sperrbezirk mit einem Radius von drei Kilometern gesammelten und im Landeslabor Frankfurt (Oder) untersuchten Proben erwiesen sich nach Angaben der Sprecherin des Kreises Oberhavel, Patricia Schuster als harmlos. Altglobsow ist ein Ortsteil von Groß Woltersdorf.
Am Sonntag wurden die Veterinärkontrollen auf einen Umkreis von zehn Kilometern um den Fundort ausgedehnt. In diesem Beobachtungsgebiet liegen nach Angaben des zuständigen Amtstierarztes Ralf Schönherr auch zwei Geflügel-Großbetriebe: eine aus zehn Hallen bestehende Hähnchenmastanlage mit rund 220 000 Tieren und eine Anlage mit etwa 24 000 Legehennen.
Im engeren Sperrbezirk wohnen dem Kreis zufolge 19 gemeldete Geflügelhalter mit 466 Tieren. Von sofort an seien tote Wildvögel verstärkt zu kontrollieren, heißt es in einer Mitteilung vom Sonntag. Für Geflügelhalter würden Merkblätter erarbeitet und verteilt.
Wie die infizierten Hühner sich angesteckt haben könnten, blieb vorerst unklar. „Wir sind völlig ratlos“, sagte Schönherr. „Wir haben im Moment keinen Anhaltspunkt.“ Es sei zur Prophylaxe sehr wichtig, den „Einschleppweg“ zu ermitteln. Die Veterinäre hätten Spuren bis zur Gefriertruhe und zum Kühlschrank des betroffenen Geflügelhalters zurückverfolgt, denn der Erreger könne schließlich auch theoretisch über gefrorene Weihnachtsgänse und -enten übertragen werden. Derzeit weitet sich die Seuche bei Nutzgeflügel in Brandenburgs Nachbarland Polen aus.
Nach Angaben der Kreis-Sprecherin Schuster waren plötzlich fünf der Tiere verendet, woraufhin ihr Besitzer den Amtstierarzt informiert habe. Dieser habe dann die restlichen sechs Hühner getötet. Agrarminister Dietmar Woidke wie auch Landrat Karl Heinz Schröter (beide SPD) informierten sich am Wochenende am Ort. In Brandenburg ist es der erste Fall von Geflügelpest in diesem Jahr.
Sowohl im Sperrbezirk als auch im Beobachtungsgebiet gilt wieder die bisher ausgesetzte Stallpflicht. Ob sie landesweit verfügt wird, hängt laut Minister Woidke auch davon ab, ob die Gefahr besteht, dass Wildvögel die Seuche übertragen. Weitere Maßnahmen seien von den Ergebnissen der nächsten Tage abhängig, sagte Woidke.
Der Minister rief die Halter von Hausgeflügel im RBB-Fernsehen dazu auf, dessen Verhalten genau zu beobachten. Kranke Hühner oder Puten erscheinen meist apathisch. Hühner legen keine oder stark verformte Eier. Landrat Schroeter mahnte, Hausgeflügel von Wildvögeln fernzuhalten. Für eine Entwarnung sei es noch zu früh.
Nach dem Ausbruch der Geflügelpest in Nordbrandenburg wurde inzwischen auch vorsorglich im benachbarten Kreis Mecklenburg- Strelitz eine Beobachtungszone eingerichtet. Dort müsse das Geflügel in mehreren Orten ab sofort im Stall bleiben, sagte eine Sprecherin.
Obendrein wurde eine schärfere Beobachtung von Wildvögeln im Süden des Kreises angeordnet. Am Montag will erneut der Landeskrisenstab in Schwerin zusammenkommen, um über weitere Maßnahmen zu beraten.
Es handelt sich um den ersten Fall von Vogelgrippe in Brandenburg seit anderthalb Jahren. Zuvor war der Erreger im Land bei 21 Wildvögeln nachgewiesen worden, seit Mai 2006 trat kein Fall mehr auf. Im vergangenen Juni war zum ersten Mal in diesem Jahr in Deutschland wieder das H5N1-Virus nachgewiesen worden. Damals wurden im Nürnberger Stadtgebiet an zwei Seen tote Vögel entdeckt. Weitere Fälle folgten in verschiedenen Bundesländern. Allein in Bayern wurden im September Hunderttausende Enten gekeult.
Im Oktober beschloss der Bundesrat, angesichts der Seuchengefahr die allgemeine Stallpflicht zur Dauereinrichtung zu machen. Damit darf Geflügel rund um den Fundort infizierter Vögel sowie in der Nähe von Seen, Feuchtgebieten und Flüssen nicht frei herumlaufen, die Bundesländer können aber Ausnahmen zulassen. dpa/ddp/PNN
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