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URTEIL: Kein Stopp des Tagebaus Welzow-Süd

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat den Eilantrag des Agrarbetriebs Landwirte GmbH Terpe-Proschim gegen den Braunkohletagebau Welzow-Süd zurückgewiesen. Der Betrieb hatte einen teilweisen Stopp des Bergbaus gefordert, weil er sich zivilrechtlich gegen die Abbaggerung von Ackerflächen wehrt.

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Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat den Eilantrag des Agrarbetriebs Landwirte GmbH Terpe-Proschim gegen den Braunkohletagebau Welzow-Süd zurückgewiesen. Der Betrieb hatte einen teilweisen Stopp des Bergbaus gefordert, weil er sich zivilrechtlich gegen die Abbaggerung von Ackerflächen wehrt. Der Firmenverbund wollte mit dem Eilantrag erreichen, dass das Gericht das Landesbergamt Vattenfall anweist, nicht mehr seine Ackerflächen abzubaggern. Wie das Gericht am Freitag mitteilte, ist nach Ansicht der Richter für das Bergrecht die zivilrechtliche Auseinandersetzung nicht entscheidend. Der Betrieb müsse seine Ansprüche zivilrechtlich gegen Vattenfall direkt durchsetzen. Der Betrieb hatte parallel vor dem Landgericht Cottbus feststellen lassen, dass die ohnehin gekündigten Überlassungsverträge zwischen dem Agrarunternehmen und Vattenfall für Flächen, die für den Tagebau abgebaggert werden sollen, nichtig sind. Nun geht wiederum Vattenfall gegen dieses Urteil vor dem Oberlandesgericht Brandenburg vor und hat ein Enteignungsverfahren in Gang gesetzt.

Der Energiekonzern Vattenfall hatte wegen der erwarteten Gerichtsentscheidung vor zwei Wochen einige Bagger im Tagebau Welzow-Süd gestoppt. Die Arbeit werde am Montag auch dort wieder aufgenommen, teilte das Unternehmen mit. Wegen ihrer zentralen Lage könnten die strittigen Grundstücke nicht umfahren werden, hatte Vattenfall erklärt. Die Kohleförderung in Welzow-Süd sei von dem vorübergehenden Stillstand nicht beeinträchtigt worden. axf, dpa

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