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Brandenburg: Kein Zweifel an dem Angeklagten

Der Staatsanwalt stützt mit seinem Plädoyer im Maskenmann-Prozess die Aussage des Unternehmers T.

Stand:

Frankfurt (Oder) - Irgendwo auf einer kleinen Schilfinsel im Storkower See saßen im Oktober 2012 zwei Männer mit einem besonderen Problem: Der eine Mann hatte den anderen entführt, das Opfer hatte einen Brief mit den Lösegeldforderungen schreiben müssen, aber nun stand eine bedeutsame Frage im Raum: Welche Postleitzahl hat Storkow? Nach Storkow, zur Familie des Entführten, sollte der Brief. Das Opfer wusste die Zahl nicht, der Täter auch nicht.

Slapstick quasi. Erfindet man so ein Detail bei der Vernehmung durch die Polizei? Für Jochen Westphal, Staatsanwalt im Maskenmann-Prozess, ist die Antwort klar: So etwas erfindet man nicht. So eine realsatirische Szene spricht für die Glaubwürdigkeit einer Erzählung. Und letztlich ist sie für Westphal ein kleiner Beweis von vielen, dass die Entführung tatsächlich stattgefunden hat.

Der Staatsanwalt hat am Freitag im Saal 7 des Landgerichts Frankfurt (Oder) mit seinem Plädoyer begonnen; im Mittelpunkt seiner Ausführungen stand zunächst die Frage, wie glaubwürdig der Unternehmer T. ist, der angibt, im Oktober 2012 entführt worden zu sein.

Die Verteidigung hat Zweifel an der Entführungsgeschichte. Sie vertritt den Angeklagten Mario K., der nicht nur den Unternehmer T. entführt, sondern im August und im Oktober 2011 in Bad Saarow eine andere Unternehmerfamilie überfallen und dabei die Frau des Unternehmers mit Schlägen verletzt und einen Bodyguard niedergeschossen haben soll. Der Wachschützer ist jetzt querschnittsgelähmt. Mario K. bestreitet die Vorwürfe.

Dann erklärte Staatsanwalt Westphal, weshalb er dem Unternehmer T. und seiner Entführungsgeschichte glaubt. Die ist derartig kompliziert und ungewöhnlich, dass allein dieser Umstand für eine Glaubwürdigkeit spreche. „Ein Lügner erzählt keine komplizierte Geschichte, weil er nicht möchte, dass nachgehakt wird.“ T. dagegen habe immer wieder Einzelheiten erzählt, die man sich nicht ausdenken könne. Und: „Wir haben ihn bei keinem einzigen echten Widerspruch ertappt.“

Sein Plädoyer begann der Staatsanwalt allerdings „mit persönlichen Anmerkungen“. In denen warf er Medien vor, den Unternehmer T. „als Lügner und Betrüger“ vorverurteilt zu haben. Es habe eine „mediale Hetzjagd“ auf den Unternehmer stattgefunden, wie er sie noch nie erlebt habe. Aber auch einzelne Zeugen hätten ohne fachliche Kenntnisse versucht, Einfluss auf das Verfahren zu nehmen.

Im Verfahren gab es Kritik an der Polizei. Der Vorwurf lautete, führende Kripo-Beamte hätten sich vorschnell auf K. als mutmaßlichen Täter festgelegt, um schnell Ergebnisse liefern zu können. Frank Bachner

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