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Friedhofszwang in Brandenburg: Keine Ausnahme bei Bestattungen

Die Asche von toten Angehörigen verstreuen oder die Urne mit nach Hause nehmen: Was andernorts schon erlaubt ist, bleibt in Brandenburg noch verboten.

Brandenburg hält am Friedhofs- und Bestattungszwang fest. Die rot-rote Landesregierung plane keine Änderung des bestehenden Gesetzes, sagte ein Sprecher des Innenministeriums am Freitag in Potsdam. Damit bleibt es Angehörigen verwehrt, die Asche von Toten auf Privatgeländen zu verstreuen oder in einer Urne mit nach Hause zu nehmen.

In Bremen darf die Asche dagegen seit dem Jahreswechsel bundesweit erstmals auf privaten Grundstücken verstreut werden. Voraussetzung ist, dass der Verstorbene den Ort zuvor schriftlich festgehalten und eine Person für die Totenfürsorge bestimmt hat. Die Lockerung des Friedhofszwangs war dort vor allem von der CDU und der Kirche kritisiert worden.

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