zum Hauptinhalt

Brandenburg: Keine Einsicht in Trennungsgeld-Akten

Kabinettsbeschluss: Recht der Beamten auf Datenschutz muss gewahrt werden

Stand:

Potsdam - Das Land gewährt in der Affäre um unrechtmäßige Trennungsgeld-Zahlungen keine Akteneinsicht mehr. Das hat das Kabinett gestern in Potsdam beschlossen. Hintergrund für die Entscheidung ist nach Angaben von Staatskanzleichef Clemens Appel ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG), wonach eine Akteneinsicht das Recht der Beamten auf Datenschutz verletzen würde.

Die Akteneinsicht war vor der Linksfraktion beantragt worden. Die Landesregierung hatte das zunächst genehmigt. Allerdings gingen betroffene Beamte juristisch dagegen vor. Das OVG bestätigte im Juni Urteile des Verwaltungsgerichts Potsdam, das den Klagen von zwei Beamten gegen die Gewährung der Akteneinsicht stattgegeben hatte.

Zur Begründung hieß es, das Recht auf Akteneinsicht der Abgeordneten genieße zwar nach der Landesverfassung einen hohen Stellenwert. Es müsse jedoch im Einzelfall mit dem ebenfalls durch die Verfassung geschützten privaten Interesse der Betroffenen an der Geheimhaltung ihrer persönlichen Daten abgewogen werden.

Trennungsgeld-Akten seien als Bestandteil der Personalakten grundsätzlich geheim zu halten.

Die Linksfraktion hatte für den Fall, dass die Landesregierung die Akten aufgrund des Gerichtsurteils geschlossen halten sollte, eine Verfassungsklage angekündigt. Nach Ansicht des rechtspolitischen Sprechers Stefan Sarrach wird mit den Entscheidungen verhindert, dass staatliches Fehlverhalten aufgedeckt wird. Zudem spreche ein Verwaltungsgericht Verfassungsrecht. Das sei nicht akzeptabel.

Trennungsgeld erhalten Beamte, die nach einer Versetzung vorübergehend zwei Haushalte führen. Voraussetzung für die Zahlungen ist der Umzugswille. Die Trennungsgeld-Affäre schwelt seit 2003.

Damals war bekannt geworden, dass der frühere Justizstaatssekretär Gustav-Adolf Stange rund 28 000 Euro zu viel Trennungsgeld erhalten haben soll. Nach Aufdeckung der Vorwürfe hatten Experten Hunderte weitere Trennungsgeld-Vorgänge beanstandet. Betroffen sind auch Richter und Staatsanwälte. In 168 Fällen fordert das Land Geld zurück. Dabei geht es um knapp 1,4 Millionen Euro. ddp

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })