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Genau hinschauen bei der Arztwahl: Berliner Augenärzte dürfen jetzt auch in Brandenburg praktizieren - und umgekehrt.

© dpa

Kartellamt: Keine Landesgrenzen für Ärztewettbewerb

Ärzte aus Berlin könnten künftig auch in Potsdam und dem Umland praktizieren – und umgekehrt. Voraussetzung bleibt aber, dass Berliner Mediziner in Brandenburg eine Zweigpraxis betreiben.

Stand:

Bonn/Potsdam -In einer Grundsatzeinscheidung hat das Bundeskartellamt den Wettbewerb unter Ärzten über Bundesländergrenzen hinweg geöffnet. Im Gesundheitsbereich dürften Ländergrenzen keine Wettbewerbsgrenzen sein, teilte die Behörde am Dienstag in Bonn mit. Ärzte aus Berlin könnten auch im Umland praktizieren – und umgekehrt. Konkret ging es um Verträge zwischen der AOK Nordost und der Augenärztegenossenschaft Brandenburg für die Behandlung von AOK-Patienten mit Grauem Star oder einer Netzhauterkrankung durch Augenärzte.

Die Voraussetzung, dass diese ihren Vertragssitz in Brandenburg haben müssen, wurde aufgehoben. Das Kartellamt will gegen solche Regelungen künftig konsequent vorgehen, sagte Behördenchef Andreas Mund. Voraussetzung bleibt für den Augenarzt-Vertrag für die Behandlung der zwei Krankheiten aber, dass Berliner Mediziner in Brandenburg eine Zweigpraxis betreiben oder Teil einer Ärztegemeinschaft im Land sind. Kasse und Genossenschaft kritisierten, dass das Kartellamt nur auf die Beschwerde eines Berliner Arztes reagiert habe, der in einer Ärztegemeinschaft mit einem Brandenburger Kollegen nur wenige Stunden in der Mark tätig sei. Von einer spürbaren Wettbewerbsbeschränkung zu sprechen, weil sich in einer speziellen Einzelkonstellation ein Arzt in seiner Nebentätigkeit eingeschränkt fühle, sei absurd, hieß es. (axf/dpa)

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