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Brandenburg: Kindstötung: Drei Jahre Haft für Mutter 22-Jährige legte ein „von Reue und Unrechtseinsicht geprägtes Geständnis“ ab

Potsdam - Die 22-jährige Mutter des in Nauen (Havelland) getöteten Babys muss für drei Jahre ins Gefängnis. Das Potsdamer Landgericht verurteilte sie gestern wegen Totschlags in einem minder schweren Fall.

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Potsdam - Die 22-jährige Mutter des in Nauen (Havelland) getöteten Babys muss für drei Jahre ins Gefängnis. Das Potsdamer Landgericht verurteilte sie gestern wegen Totschlags in einem minder schweren Fall. Nach Auffassung der zuständigen Kammer hat die junge Frau im Dezember 2007 einen lebenden Jungen im Haus ihrer Eltern zur Welt gebracht und das Kind kurz nach der Geburt mit einem Handtuch erstickt. Strafmildernd falle „erheblich ins Gewicht“, dass die 22-Jährige ein „von Reue und Unrechtseinsicht geprägtes Geständnis“ abgelegt und damit von Anfang an zur Aufklärung der Tat beigetragen habe, sagte der Vorsitzende Richter Frank Tiemann.

Mit dem Urteil bereits am dritten Verhandlungstag blieb das Gericht deutlich hinter den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Staatsanwalt Jens Abisch hatte eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren gefordert. Es werde nun eine Revision geprüft, sagte Abisch. Verteidiger Matthias Schöneburg hatte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollte, gefordert. Schöneburg sagte dennoch: „Letztlich bin ich mit dem Ergebnis zufrieden.“ Nach der Urteilsverkündung kündigten er und seine Mandantin an, dass sie die Entscheidung annehmen wollten.

Die 22-Jährige, die bereits einen dreijährigen Sohn hat, hatte nach Auffassung des Gerichts Mitte Dezember 2007 einen „kräftigen Jungen“ im Haus ihrer Eltern geboren, die Nabelschnur durchtrennt und das Kind mit einem Handtuch erstickt. „Das Kind hat gelebt“, sagte Tiemann. Danach habe die junge Frau das Kind in einen Badezimmerschrank gelegt. Kurz vor Silvester habe sie das Baby in einem verlassenen Haus auf einem Nachbargrundstück „relativ offensichtlich“ in einer Plastiktüte abgelegt. Dort hatte ein 35-Jähriger im Februar 2008 das Bündel durch Zufall entdeckt.

Einem rechtsmedizinischen Gutachten zufolge ist allerdings unklar, wie das Neugeborene zu Tode kam. „Wir wissen nicht, woran das Kind gestorben ist“, sagte eine Rechtsmedizinerin. Es könne auch nicht mit Bestimmtheit gesagt werden, ob der Junge nach der Geburt gelebt habe.

„Hinweise auf eine andere Todesursache haben sich nicht ergeben“, sagte dagegen der Vorsitzende Richter. Die Kammer habe es als strafmildernd angesehen, dass die nicht vorbestrafte Mutter ihre Lage – eine ungewollte Schwangerschaft – als aussichtslos betrachtet habe.

Leticia Witte

Leticia Witte

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