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Brandenburg: Kinocenter wird nicht abgerissen Entscheidung des Gerichts

Das vor einigen Jahren errichtete UCIKinocenter in Groß Galgow muss nun doch nicht abgerissen oder umgenutzt werden. Das Brandenburger Oberverwaltungsgericht gab gestern der Beschwerde der Eigentümerin des betreffenden Grundstücks statt und hob die vom Verwaltungsgericht Cottbus erlassene einstweilige Anordnung auf.

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Das vor einigen Jahren errichtete UCIKinocenter in Groß Galgow muss nun doch nicht abgerissen oder umgenutzt werden. Das Brandenburger Oberverwaltungsgericht gab gestern der Beschwerde der Eigentümerin des betreffenden Grundstücks statt und hob die vom Verwaltungsgericht Cottbus erlassene einstweilige Anordnung auf. Dieses hatte dem Landrat des Landkreises Spree-Neiße, der wegen der Gemeindegebietsreform nur noch bis gestern zuständig war, auf Antrag der Stadt Cottbus untersagt, die Baugenehmigung für das Kino nachträglich zu erteilen. Das OVG urteilte nun, Cottbus habe nicht glaubhaft gemacht, dass ihr durch Erteilung der Baugenehmigung unzumutbare Nachteile entstünden. Landrat Dieter Friese sah sich durch das Urteil bestätigt: Der Landkreis könne nun die rechtmäßige Baugenehmigung erteilen. ac

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