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Brandenburg: Kinski-Erben: Datenschützer soll abtreten

Berlin - Die Staatsanwaltschaft Berlin hat das Verfahren gegen den Leiter des Berliner Landesarchivs, Uwe Schaper, wegen der Veröffentlichung der psychiatrischen Behandlungsunterlagen von Klaus Kinski eingestellt. Die Akte der verstorbenen Schauspielers bleibt weiterhin unter Verschluss, die Herausgabe sei nicht rechtens gewesen.

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Berlin - Die Staatsanwaltschaft Berlin hat das Verfahren gegen den Leiter des Berliner Landesarchivs, Uwe Schaper, wegen der Veröffentlichung der psychiatrischen Behandlungsunterlagen von Klaus Kinski eingestellt. Die Akte der verstorbenen Schauspielers bleibt weiterhin unter Verschluss, die Herausgabe sei nicht rechtens gewesen. Schaper hatte im Ermittlungsverfahren erklärt, nicht gewusst zu haben, dass er mit der Veröffentlichung gegen das Gesetz verstößt.

Der Leiter des Landesarchivs sei einem so genannten Verbotsirrtum erlegen, heißt es in der Begründung der Staatsanwaltschaft, weil er sich auf die Auskunft des Berliner Datenschutzbeauftragten Alexander Dix verlassen habe. Der Datenschützer hielt die Veröffentlichung der Krankenakte wegen des Rechts auf Informationsfreiheit für gerechtfertigt.

Peter Geyer, Filmemacher und Nachlassverwalter der Familie Kinski, fordert nun im Namen der Erben den Rücktritt des Datenschützers. „Es ist ein Skandal, dass der Mann, der für den Schutz vertraulicher Daten sorgen soll, diese veröffentlichen lässt.“ Ein Datenschützer, der seine Gesetze nicht kennt, habe versagt. Eine Entschuldigung bei der Familie habe es bislang nicht gegeben.

Nikolai Kinski, Sohn des Schauspielers, erklärte, er sei sehr froh darüber, dass die Akte wieder unter Verschluss ist. „Mein Vater darf sich wie jeder andere auch auf die ärztliche Schweigepflicht verlassen. Dass Herr Schaper sich allerdings auf einen Verbotsirrtum berufen kann, weil ihn der Datenschutzbeauftragte bei seinem Fehler gestützt hat, ist grotesk. Niemand übernimmt im Nachhinein die Verantwortung, und wir müssen das ausbaden.“ Eine Entschuldigung der Beteiligten sei nicht Sinn der Sache. „Das würde aber die Bevölkerung auch nicht vor einem weiteren Versagen des Datenschutzbeauftragten schützen. Dix hat uns nicht nur nicht vor dem Datenmissbrauch geschützt, sondern diesen sogar aktiv unterstützt. Er sollte nun die Konsequenz ziehen und von seinem Amt zurücktreten.“

Der psychiatrische Krankenbericht von Klaus Kinski gelangte im vergangenen Jahr an die Öffentlichkeit. Der Krankenhauskonzern Vivantes hatte 100 000 historische Patientenakten vor allem aus der Zeit des Nationalsozialismus an das Landesarchiv übergeben. Darunter befand sich auch die Behandlungsakte von Klaus Kinski. Der Schauspieler hatte sich 1950 drei Tage lang in der Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik aufgehalten, nachdem er eine Ärztin tätlich angegriffen hatte. Nana Heymann

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