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Brandenburg: Klagen gegen BER-Flugrouten abgewiesen

Bundesverwaltungsgericht: Die BER-Flugrouten über den Wannsee und quer über Blankenfelde-Mahlow sind rechtens

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Leipzig - Die Wannsee-Flugrouten des künftigen Berliner Flughafens werden auf juristischem Weg wahrscheinlich nicht mehr zu stoppen sein. Das Bundesverwaltungsgericht lehnte am Mittwoch in Leipzig sowohl die Klagen der Deutschen Umwelthilfe auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung als auch der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow (BVerwG 4 C 37.13) auf ein Flugverbot auf diesen Routen rund um die Uhr über der Gemeinde ab.

Nachdem ebenfalls der vierte Senat schon im Juni die juristischen Voraussetzungen für ein Verbot der Wannsee-Flugrouten stark verschärft hatte, erscheinen höchstrichterliche Erfolge gegen diese Flugrouten immer unwahrscheinlicher.

Auf die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow im Kreis Teltow-Fläming kommen künftig massive Auswirkungen durch den zu erwartenden Lärm startender und landender Flugzeuge zu. Anwalt Franz Siebeck erwartet, dass nach der Eröffnung des Flughafens alle fünf Minuten ein Flugzeug über die Ortsmitte fliegen werde. Mit ihrer Klage erreichte die Kommune vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) im September 2013, dass in der Zeit von 22 bis 6 Uhr die Flugrouten direkt über den Ort nicht zum Starten von Flugzeugen genutzt werden dürfen. Ziel der Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht war es, dass die Festlegung der Flugrouten insgesamt für rechtswidrig erklärt wird und sie damit auch tagsüber nicht genutzt werden könnten.

Der Vorsitzende Richter Rüdiger Rubel gestand ein, dass der Ortskern von Blankenfelde-Mahlow einer Doppelbelastung entgegen sieht. Er verwies darauf, dass die Abflugrouten dort aus flugtechnischen Gründen auch Anflugrouten sind. „Zwar können die Belastungen durch die jeweils gegen den Wind erfolgenden Starts und Landungen nie zeitgleich auftreten“, sagte er. Die Doppelbelastung liege aber darin, dass es keine Lärmpausen gebe, die sich durch die Änderung der Windrichtung ergeben könnten. „Aufgrund der Doppelbelastung ist der Lärm unzumutbar, weil er über einem Dauerschallpegel von 55 Dezbiel liegt“, ergänzte Richter Rubel.

Allerdings bestätigte der vierte Senat die Berliner Entscheidung, die nur nachts die Lärmpause vorsieht. Die Festlegung der Flugrouten sei rechtmäßig, weil mögliche Alternativrouten, die vor dem Ortskern nach Norden abknicken, an anderer Stelle für noch mehr Menschen zu unzumutbaren Lärmbelastungen führen, begründete der Vorsitzende Richter Rubel. „Die Entscheidung, den Fluglärm auf einen Korridor zu konzentrieren, hat zwar den Nachteil der Doppelbelastung, aber den Vorteil, dass der Kreis der von unzumutbarem Fluglärm Betroffenen möglichst gering gehalten wird.“

Die Deutsche Umwelthilfe wiederum hatte erreichen wollen, dass höchstrichterlich festgestellt wird, dass das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung für die Wannsee-Flugrouten eine Umweltverträglichkeitsprüfung hätte durchführen müssen. Diese Prüfung hätte sich auf einen Forschungsreaktor auf dem Gelände des Helmholtz-Zentrums in Berlin-Wannsee beziehen und die Risiken eines kerntechnischen Unfalls wegen eines Flugzeugabsturzes auf diesen Forschungsreaktor in den Blick nehmen sollen. Die Flugrouten führen in einer Entfernung von drei Kilometern an dem Gelände vorbei.

Vor dem OVG war die Umwelthilfe im Juni 2013 mit ihrer Klage gescheitert. Der vierte Senat in Leipzig wies die Klage der Deutschen Umwelthilfe schon deshalb ab, weil er sie als nicht zulässig einstufte. „Ein Klagerecht der Deutschen Umwelthilfe ergibt sich aus dem Umweltrechtsbehelfsgesetz nicht“, sagte der Vorsitzende Richter Rubel an. Anwalt Remo Klinger hatte hingegen sogar erreichen wollen, dass das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht ausgesetzt wird und bestimmte Fragen zur Auslegung des Europarechts dem Europäischen Gerichtshof zur Klärung vorgelegt werden. Dabei sollte es um juristische Fragen gehen, wann Klagen von Umweltverbänden vor Gericht zulässig sind. Damit scheiterte er ebenfalls.

Im Juni hatten die Leipziger Bundesrichter schon zu den Klagen der Gemeinden Kleinmachnow und Stahnsdorf sowie der Stadt Teltow verhandelt. Sie hatten entschieden, dass das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung „Prüfungen zu den Risiken für den Forschungsreaktor nachholen und selbst klären muss, ob die Kläger ohne rechtfertigenden Grund mit einer rechtlich relevanten Erhöhung des Störfallrisikos belastet werden“. Allerdings hätten die Ergebnisse einer solchen Prüfung nur dann Auswirkungen auf die Flugrouten, „wenn sich eine andere Route als eindeutig vorzugswürdig erweisen sollte“. Sven Eichstädt

Sven Eichstädt

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