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HINTERGRUND: Kohlegegner hoffen auf das Verfassungsgericht

Braunkohlegegner in Brandenburg blicken am heutigen Dienstag mit Spannung nach Karlsruhe: Dort verhandelt das Bundesverfassungsgericht Klagen gegen die Enteignungsregelung im deutschen Bergrecht. Dabei geht es um den rheinischen Braunkohle-Tagebau Garzweiler.

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Braunkohlegegner in Brandenburg blicken am heutigen Dienstag mit Spannung nach Karlsruhe: Dort verhandelt das Bundesverfassungsgericht Klagen gegen die Enteignungsregelung im deutschen Bergrecht. Dabei geht es um den rheinischen Braunkohle-Tagebau Garzweiler. Die Karlsruher Richter klären die Frage, ob mit der Begründung des Allgemeinwohls und der öffentlichen Daseinsvorsorge das Grundrecht auf Eigentum und das Grundrecht auf Freizügigkeit – also auch auf Beibehaltung des Aufenthalts – für neue Tagebaue eingeschränkt werden und Enteignungen gerechtfertig werden dürfen. Dabei spielt auch die Bedeutung der Braunkohlegewinnung für die Energieversorgung eine Rolle, die etwa vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung ( DIW) angesichts der Energiewende und der Klimakosten bezweifelt wird. Frühere Karlsruher Urteile lassen Enteignungen nur bei einem „besonders schwerwiegenden, dringenden öffentlichen Interesse" zu. Aktuell ist in Brandenburg der Tagebau Welzow Süd II geplant, wofür 800 Menschen umgesiedelt werden sollen, wogegen sich Widerstand formiert. axf

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