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Ministerium übt Kritik: Brandenburger AfD-Fraktion schaltet Meldeportal für Gewalt an Schulen
Zuletzt ging die Zahl der Straf- und Gewalttaten an Brandenburger Schulen wieder etwas zurück. Die AfD-Landtagsfraktion wirft den Behörden vor, Vorfälle zu verschweigen.
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Die AfD-Fraktion im Landtag in Potsdam will mit einem eigenen Meldeportal Gewaltvorfällen an Schulen nachgehen. Hintergrund der Aktion sind Einschätzungen von AfD-Politikern, eine Zunahme von Gewaltvorfällen und Straftaten gehe auf Schüler mit Migrationshintergrund zurück.
„Es ist nicht hinnehmbar, dass deutsche Kinder, die auf deutsche Schulen gehen, nicht mehr sicher sind“, sagte der Parlamentarischen Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Dennis Hohloch. Viele Vorfälle werden aus seiner Sicht verschwiegen, Behörden und Politik würden wegsehen. Dies wolle die AfD mit dem Meldeportal über die Seite der Landtagsfraktion ändern.
Betroffene könnten Fälle schildern und Videos und Tondokumente einstellen, hieß es. Unter der Eingabemaske ist zu lesen: „Durch die unkontrollierte Massenmigration erleben auch Brandenburgs Schulen eine rasante Zunahme von Gewalttaten.“ Zudem will die AfD das Thema im Bildungs- und Rechtsausschuss diskutieren. Dagegen sei Rechtsextremismus an Schulen „eine Legende“, sagte die Innenpolitikerin der AfD-Fraktion, Lena Kotré.
Das brandenburgische Bildungsministerium hält das Meldeportal für den falschen Weg. „Ein derartiges Meldeportal ermöglicht weder eine altersgemäße, pädagogische Reaktion noch gibt sie Handlungshinweise oder Unterstützung. Genau darin liegt aber der Auftrag von an Schule Verantwortlichen“, teilte das Ministerium auf Anfrage mit. „Den dargestellten migrantenspezifischen Zusammenhang weisen wir zurück.“
Nach einem deutlichen Anstieg 2023 sind die polizeilich registrierten Straf- und Gewalttaten an den Brandenburger Schulen im vergangenen Jahr wieder etwas zurückgegangen. Im vergangenen Jahr ereigneten sich 3.209 Delikte, 156 weniger als im Jahr zuvor, wie das Bildungsministerium in Potsdam im März auf AfD-Anfrage mitgeteilt hatte. 2022 hatte die Polizei 2.848 Fälle gemeldet.
Die Zahl der Körperverletzungsdelikte stieg jedoch 2024 im Jahresvergleich um 131 auf 1.113. Zahlen allein zu Kindern mit Migrationshintergrund lagen nicht vor.
Auch laut Bundeskriminalamt (BKA) nahm in Deutschland die registrierte Gewaltkriminalität vor allem bei Kindern, also den unter 14-Jährigen, zuletzt zu. Von allen Verdächtigen in diesem Bereich waren im vergangenen Jahr 7 Prozent Kinder und knapp 16 Prozent Jugendliche unter 18 Jahren. Laut Bundesinnenministerium bedeutete dies bei den Kindern einen Anstieg um rund 11 Prozent im Vergleich zum Vorjahr, bei den Jugendlichen um knapp 4 Prozent.
Ministerium verweist auf Vorgaben zum Umgang mit Vorfällen
Das Bildungsministerium in Potsdam betonte, für Gewaltvorfälle an Schulen gebe es ein etabliertes Verfahren. Die Vorgaben dazu seien in dem Rundschreiben „Hinsehen-Handeln-Helfen. Angst- und gewaltfrei leben und lernen in der Schule“ geregelt. Die Angaben der Schulen seien grundsätzlich vertraulich zu behandeln.
„Wenn es an Schulen zu Gewaltvorfällen oder Äußerungen kommt, die z.B. verfassungsfeindlich oder rassistisch einzustufen sind, so werden diese konsequent festgehalten, aufgearbeitet und im Sinne von Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen geahndet“, heißt es in der Stellungnahme des Ministeriums.
Pädagogische Reaktionen gefragt
Den Fällen werde konsequent nachgegangen, „unbenommen bedarf es dazu pädagogischer Reaktionen“, hieß es. Diese Kinder dürften aber nicht kriminalisiert werden. „Es ist daher Auftrag von Schule, zusammen mit den Eltern erzieherisch tätig zu werden.“
Kinder unter 14 Jahren stehen in Deutschland unter einem besonderen rechtlichen Schutz. Sie gelten als nicht strafmündig. Es können zwar polizeiliche Maßnahmen wie eine Identitätsfeststellung und Anhörung der Eltern stattfinden, jedoch gibt es keine strafrechtliche Verfolgung.
In den Rundschreiben des Bildungsministeriums zum Vorgehen bei Gewalt an Schulen heißt es unter anderem, jede Lehrkraft sei verpflichtet, sofort zu handeln und die Schulleitung zu informieren. „Besteht gegen Schülerinnen, Schüler oder gegen eine Lehrkraft der Verdacht einer strafbaren Handlung, hat die Schulleitung zu prüfen, ob pädagogische Maßnahmen ausreichen oder ob wegen der Schwere der Tat eine Anzeige bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft erfolgen muss.“ (dpa)
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