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Rockerkutte. Gerichte dürfen das Tragen in Prozessen verbieten.

© dpa

Brandenburg: Kutten-Verbot im Gericht ist verfassungsgemäß Karlsruhe verwirft Verfassungsbeschwerde

eines Hells-Angels-Mitglieds

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Karlsruhe - Ein Rückschlag für Rocker: Mitgliedern von Motorradclubs darf das Tragen ihrer „Kutten“ in einem Gerichtsgebäude verboten werden. Nach einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist ein solches Verbot kein Akt der Willkür und kein Verstoß gegen Grundrechte. Die Verfassungsbeschwerde eines Rockers des Motorradclubs Hells Angels, ein 43-Jähriger aus dem inneren Führungszirkel der Rockerbruderschaft in Berlin, blieb damit ohne Erfolg.

Die Verfassungsbeschwerde richtete sich gegen eine Sicherheitsverfügung des Präsidenten des Landgerichts Potsdam im Jahr 2010, die an allen Hauptverhandlungstagen eines Rockerprozesses um die Erpressung eines Tätowierers in Beelitz (Potsdam-Mittelmark) das Tragen der Motorradwesten im Gerichtsgebäude untersagte. Ein massenhaftes Tragen szenetypischer Kleidung stelle eine nicht hinnehmbare Machtdemonstration dar, die bei der Öffentlichkeit ein Gefühl der Bedrohung hervorrufen und Verfahrensbeteiligte einschüchtern könne, hieß es zur Begründung. Der Rocker machte in Karlsruhe geltend, wegen der Sicherheitsverfügung sei die Öffentlichkeit des Verfahrens nicht gewährleistet gewesen. Sein Recht auf ein faires Verfahren und eine „willkürfreie Rechtsanwendung“ sei verletzt.

Dies wies das Verfassungsgericht zurück. Gerichte müssten durch geeignete vorbeugende Maßnahmen dafür sorgen, dass eine Verhandlung sicher und ungestört verlaufe. Maßnahmen, die den Zugang zu einer Verhandlung nur unwesentlich erschweren, seien zulässig, wenn für sie ein verständlicher Anlass bestehe.

In dem Potsdamer Strafprozess hatte das Landgericht den Beschwerdeführer wegen Beihilfe zur räuberischen Erpressung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Seine Mitangeklagten erhielten wegen räuberischer Erpressung jeweils mehrjährige Haftstrafen. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil bestätigt.

Das Trio hatten den Betreiber eines Tätowierstudios in Beelitz gezwungen, mit den Hells Angels zusammenzuarbeiten und ihnen regelmäßig Einnahmen zu überlassen. Sie hatten ihm einen Schafskadaver als blutige Botschaft vor die Haustür gelegt, für das Gericht eine „klare Morddrohung“. axf/dapd

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