Brandenburg: Läden länger offen – aber erst nach Weihnachten
Der Berliner Senat hält seine Zusage nicht ein / In Brandenburg tritt Gesetz auch erst im Januar in Kraft
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Berlin/Potsdam - Selten hatten die Berliner Einzelhändler so große Hoffnungen auf das Weihnachtsgeschäft gerichtet: Rechtzeitig vor der traditionell umsatzstärksten Zeit des Jahres sollte der Ladenschluss weitgehend abgeschafft werden – so hatte es Berlins Sozialsenatorin Heidi Knake-Werner (Linkspartei/PDS) bereits Ende Juli angekündigt. Doch der Zeitplan kann nicht eingehalten werden, obwohl der Gesetzesentwurf schon vorliegt. Erst ab Januar soll es flexible Öffnungszeiten geben, sagte Regina Kneiding, Sprecherin der Senatsverwaltung.
Vertreter der Berliner Wirtschaft reagierten verärgert. Die rot-rote Landesregierung habe die Neuregelung „auf die lange Bank geschoben“, sagte Sprecher Holger Lunau von der Industrie- und Handelskammer (IHK) Berlin. Durch den Wahlkampf habe sich wochenlang „Mehltau auf die Stadt gelegt“. Jetzt appelliert die IHK an Senats- und Bezirksbehörden, „alle Möglichkeiten für Sonderöffnungen in der Weihnachtszeit zu prüfen und Anträge zu genehmigen“.
Der Handelsverband Berlin-Brandenburg betonte, man habe sich „vehement dafür eingesetzt“, dass die Verkaufszeiten noch vor Weihnachten liberalisiert werden. Der stellvertretende Hauptgeschäftsführer Günter Päts sieht die Schuld jedoch nicht allein beim Senat, sondern macht die „insgesamt langwierige Gesetzgebung“ verantwortlich . Wie viel möglicher Umsatz während der Adventszeit dem Handel durch die Verzögerung entgehe, konnte Päts noch nicht abschätzen.
Voraussichtlich am 24. Oktober wird der Senat die neuen Öffnungszeiten beschließen. Dann bittet er den Rat der Bürgermeister um Stellungnahme. Erst danach geht das Gesetz ins Parlament, es folgen eine erste Lesung, Beratungen in den Ausschüssen, eine zweite Lesung und die Abstimmung. Das neue Parlament tritt am 26. Oktober zusammen. Bis Ende November kann es dauern, ehe sich die Ausschüsse gebildet haben – am 3. Dezember ist 1. Advent, der Beginn des Weihnachtsgeschäfts. Für die Opposition ist das Verhalten des Senats völlig unverständlich. „Das ist eine vertane Chance, Tourismus und Wirtschaft während der Vorweihnachtszeit zu verknüpfen“, sagte CDU-Politiker Michael Dietmann. Der Senat habe trotz Wahlkampfes „ausreichend Zeit“ gehabt, das Gesetz zur Liberalisierung des Ladenschlusses auf den Weg zu bringen. Die Landesregierung habe das „schlichtweg verbummelt“, sagte FDP-Fraktionschef Martin Lindner. Er forderte, eine unkomplizierte Ausnahmegenehmigung für alle Geschäfte während der Vorweihnachtszeit zu erteilen. Nach den Plänen des Senats wird es aber keinen vorgeschriebenen Ladenschluss mehr geben: von Montag bis Sonnabend dürfen die Geschäfte rund um die Uhr öffnen. Am Sonntag bleiben sie geschlossen – mit vier Ausnahmen pro Jahr.
Auch in Brandenburg soll das Gesetz zur Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten erst Anfang 2007 in Kraft treten. „Wir arbeiten weiter daran, dass der Gesetzentwurf in diesem Jahr verabschiedet werden kann“, sagte der Sprecher des Arbeitsministeriums, Jens Büttner, in Potsdam. Die Ladenöffnungszeiten sollen von Montag bis Samstag freigegeben werden. Sonntags sollen die Geschäfte bis auf Ausnahmen geschlossen bleiben. Bisher planen nur vier der 16 Bundesländer, die Freigabe des Ladenschlusses vor Beginn des Weihnachtsgeschäfts. Nach Angaben des Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels (HDE) sind das Nordrhein-Westfalen, Hessen, Saarland und vielleicht auch Sachsen-Anhalt. (mit ddp)
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