Brandenburg: Land kritisiert Umgang mit Lärmschutz
Potsdam/Schönefeld - Brandenburgs Landesregierung will Probleme beim Schallschutz in den Anrainergemeinden des künftigen Flughafens in Schönefeld abstellen. Infrastrukturstaatssekretär Rainer Bretschneider (SPD) bestätigte jetzt, dass die Ingenieurbüros, die den Lärmschutz-Anspruch prüfen, „unterschiedliche Kriterien angelegt haben“.
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Potsdam/Schönefeld - Brandenburgs Landesregierung will Probleme beim Schallschutz in den Anrainergemeinden des künftigen Flughafens in Schönefeld abstellen. Infrastrukturstaatssekretär Rainer Bretschneider (SPD) bestätigte jetzt, dass die Ingenieurbüros, die den Lärmschutz-Anspruch prüfen, „unterschiedliche Kriterien angelegt haben“. Die Bürger müssten aber das Gefühl haben, dass sie anständig und sachgerecht behandelt werden. Selbst im Ministerium ist von bizarren Fällen die Rede, wenn etwa für zwei Haushälften unterschiedliche Schutzmaßnahmen bewilligt werden.
Das Infrastrukturministerium liegt mit der Flughafengesellschaft ohnehin im Clinch und drängt auf Korrekturen. Bezweifelt wird, ob die bisherigen Schutzmaßnahmen reichen. Laut Bretschneider geht die Gesellschaft davon aus, dass sechsmal am Tag die zulässige Maximallautstärke in Innenräumen überschritten werden darf. Das Ministerium dagegen fordert, dass die Lärmgrenze kein einziges Mal in einem Haus überschritten wird.
Aus Sicht des Landesumweltamtes beruhen die Maßnahmen bislang auf zu niedrig angesetzten Schutzkriterien. Auch bei den Lüftern, die ein angekipptes Fenster ersetzen sollen, sieht das Landesumweltamt noch Korrekturbedarf. Denn bislang würden einfache Zulüfter eingebaut, die einen Überdruck in Zimmern erzeugen könnten. Die Frischluftzufuhr werde verhindert. Selbst Bretschneider kritisierte, dass beim Lärmschutz oft nach dem Grundsatz der Kostensenkung gehandelt werde.
Immerhin werden mehr Menschen von den Schutzmaßnahmen profitieren als bislang. Dazu mussten sich das Ministerium und die Flughafengesellschaft im Prozess um das Nachtflugverbot verpflichten. Das Schutzgebiet wurde auch wegen der noch nicht festgelegten Flugrouten ausgeweitet. Erst anhand der tatsächlichen Flugbewegungen werden dann die Schutzzonen 2014 neu festgelegt. Das Land will dabei die Vorgabe streichen, dass sich der Dauerschallpegel um mindestens zwei Dezibel erhöht haben muss, um Lärmschutzeinbauten zu bekommen. A. Fröhlich
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