Brandenburg: Land will extremistische Schöffen verhindern
Bundesjustizministerium prüft auf Initiative Brandenburgs nötige Gesetzesänderung.
Stand:
Potsdam - Das Land Brandenburg will verhindern, dass an seinen Gerichten extremistisch eingestellte Schöffen Recht sprechen. Wegen der nötigen Gesetzesänderung laufe derzeit eine Anfrage beim Bundesjustizministerium, sagte die stellvertretende Sprecherin des Potsdamer Justizressorts, Monika Haag, am gestrigen Montag. Eine Antwort stehe noch aus. Es gehe um die ordentliche Gerichtsbarkeit in Strafsachen, während es an Sozial-, Finanz- und Verwaltungsgerichten schon jetzt möglich sei, ehrenamtliche Richter wegen extremistischer Einstellungen ihres Amtes zu entheben.
Haag reagierte damit auf einen Bericht des ARD-Fernsehmagazins „Fakt“, wonach die rechtsextreme NPD bundesweit ihre Anhänger aufgefordert habe, bei Schöffenwahlen zu kandidieren und dabei bereits in mehreren Städten erfolgreich gewesen sein soll. In dem Aufruf hieß es nach Verfassungsschutzangaben, mit der „Berufung nationaler Bürger“ zu Schöffen könne die NPD sich gesellschaftlich weiter verankern. Erklärtes Ziel ist es demnach, „ein höheres Strafmaß gegen kriminelle Ausländer und linksradikale Gewalttäter“ durchzusetzen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im vergangenen Jahr eine besondere Verfassungstreue von Richtern im Ehrenamt verlangt. Dies bezog sich aber laut Haag nicht auf Schöffen, die in Strafsachen zu urteilen haben. Brandenburg sei das erste Bundesland, das sich jetzt an das Bundesjustizministerium gewandt habe.
Dem Fernsehbericht zufolge wollen Sachsen und Brandenburg „eine Bundesratsinitiative vorantreiben, die eine konkrete Handhabe gegen rechtsextreme Schöffen liefern soll“. Dazu bemerkte Haag: „Von einer Bundesratsinitiative sind wir noch weit entfernt.“ dpa/AP
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: