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Brandenburg: Landesregierung verabschiedet neues Naturschutzgesetz

Kritik von Naturschutzverbänden

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Kritik von Naturschutzverbänden Von Thorsten Metzner Potsdam. Man erinnert sich noch an den Berliner Parlamentspräsidenten Herwig Haase (CDU), der vor einigen Jahren Ärger bekam, weil er illegal Bäume auf seinem Grundstück am früheren Mauerstreifen fällte. Einige Meter weiter, in Brandenburg haben es Grundstückseigentümer da künftig leichter: Mit dem jetzt im Kabinett verabschiedeten neuen Naturschutzgesetz werden auch die Hürden für Fällgenehmigungen gelockert, bestätigte Agrar- und Um-weltminister Wolfgang Birthler (SPD) am Mittwoch vor Journalisten in Potsdam. Danach braucht man für das Fällen von Bäumen bis zu einem Durchmesser von 60 Zentimetern in Brandenburg schon bald gar keine Genehmigung mehr einholen, was Betroffenen bürokratische Wege, Gebühren und Auflagen für Ersatzpflanzungen erspart. Bislang durften Grundstücksbesitzer lediglich Bäume bis zu einem Durchmesser von 30 Zentimeter ohne behördlichen Segen abholzen. Die neuen Erleichterungen gelten allerdings noch nicht sofort, sondern erst, wenn der Landtag im Dezember das Gesetz verabschiedet. Die Novellierung des Naturschutzgesetzes, das einst unter dem damaligen Umweltminister Matthias Platzeck verabschiedet wurde und als eins der strengsten Deutschland galt, ist eines der großen Gesetzesvorhaben der Großen Koalition. Vor allem der CDU waren „zu rigide Auflagen“ und die „märkische Umweltbürokratie“ ein Dorn im Auge. Im Vorfeld gab es ein heftiges Tauziehen. Es sei ein „modernes praktikables Gesetz“ geworden, sagte Birthler. Er nannte weitere Erleichterungen, die Bürger direkt spüren: Bislang ist in Brandenburg Reiten nur auf direkt ausgewiesenen Reitwegen erlaubt. Künftig darf überall dort geritten werden, „wo es nicht verboten ist“, dass heißt auf Wald- und Feldwegen mit PKW-Breite. Wer einen Bootssteg bauen will, braucht künftig nicht mehr den zusätzlichen Segen der Naturschutzbehörden. Das grüne Licht der Wasserbehörden reicht aus. Keine Genehmigungen sind mehr nötig für neue Wildtiergehege (z.B. Fasane) auf Wohngrundstücken. Auch für Landwirtschaftsbetriebe fallen gewisse Einschränkungen weg, da der „Horstschutz“ für bestimmte Vogelarten gelockert wurde. Bei den politisch heikelsten Fragen verständigten sich SPD und CDU auf einen Kompromiss: So haben die ehrenamtlichen Naturschutzbeiräte künftig kein Widerspruchsrecht in Genehmigungsverfahren mehr, sondern werden lediglich angehört. Dafür haben die Naturschutzverbände haben in Brandenburg auch künftig Klagerechte, die über das Bundesrecht hinausgehen. Sie gelten nicht nur für Naturschutzgebiete, sondern auch für Landschaftsschutzgebiete – und das sind fast ein Drittel des Landes. Nach Ansicht der Naturschutzverbände werden mit der Novelle die wesentlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des „Staatszieles Umweltschutz“ untergraben. Darüber könne auch nicht der Erhalt des Verbandsklagerechts hinwegtäuschen, sagte der Sprecher. Dass die Naturschutzbeiräte kein Einspruchsrecht bei den Landkreisen mehr haben sollen, schwäche den Naturschutz. Außerdem werde den Naturschutzbehörden zusätzliche Arbeit aufgebürdet und den Investoren Rechtssicherheit genommen. Der Koalitionskompromiss läuft nach Ansicht der Naturschutzverbände der nachhaltigen Landesentwicklung entgegen und gefährdet zudem den Schutzstatus von Naturparken und Reservaten. Zudem sei fraglich, ob die Regelungen dem EU- und Bundesrecht entsprechen. Die Koalition riskiere damit Strafgelder und Kürzungen der Strukturförderung.

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