Verstöße gegen Förderrichtlinien?: Lasa stoppt Gelder aus Sozialfonds
Wegen des Verdachts auf Verstöße gegen Förderrichtlinien greift Brandenburgs Landesagentur für Struktur und Arbeit (Lasa) jetzt bei der RKW Brandenburg GmbH hart durch.
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Potsdam - Nachdem die Lasa bereits im Januar einen Auszahlungs- und Bewilligungsstopp über eine Fördersumme von einer halben Million Euro verhängt hatte, nahm sie jetzt zusätzlich noch 14 Zuwendungsbescheide an den Projekt- und Qualifizierungsträger aus den Jahren 2010 und 2011 vollständig zurück. Dabei geht es um Fördergelder von insgesamt 4,14 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF). Ein Sprecher des Sozialministeriums begründete den Schritt damit, dass die Lasa bislang die Projekteinnahmen der RKW – ein Ableger eines Netzwerks zur Förderung des Mittelstands – nicht genau prüfen konnte. Das Unternehmen komme seinen Mitteilungs- und Mitwirkungspflichten nicht nach.
Anlass für den Prüfvorgang waren ernste Hinweise von betroffenen Kunden und Personaltrainern, die RKW könnte sich zusätzliche Einnahmen für ihre bereits durch die Förderprogramme abgedeckten Leistungen verschafft haben. Berater und Trainer hatten sich – wie PNN berichteten – erstmals im Dezember 2011 an die Lasa gewandt und sich über die RKW beschwert, auch Betrugsvorwürfe wurden erhoben. Die RKW vermittelt Förderprogramme, beantragt bei der Lasa Fördermittel und bezahlt Berater und Trainer. In Zusatzverträgen aber fordert die RKW einen Anteil von bis zu zehn Prozent der Coachingkosten für Projektkonzeption, Antragstellung bei der Lasa und die Internetplattform für das Förderprogramm als Provision.
Aus Sicht des Sozialministeriums verstößt das gegen die Richtlinien. Demnach müsste die RKW alle ihre Kosten – für das eigene Personal, das Projektmanagement und die Berater – aus der 70-prozentigen Förderung und dem 30-prozentigen Eigenanteil der Programmteilnehmer begleichen. In einem ersten Schritt hatte die Lasa im Januar die Auszahlung von 545 000 Euro gestoppt. Am 5. Juni muss das Verwaltungsgericht Potsdam über einen Antrag der RKW auf einstweilige Anordnung befinden, wonach die Lasa die Gelder auszahlen soll. RKW-Geschäftsführer Ulrich Hoffmann wies gegenüber den PNN auch alle Vorwürfe zurück. Es gehe um Vorleistungen seines Unternehmens, die nicht förderfähig seien.
Für die Lasa war das Anlass, weitere Förderprogramme und Zuwendungsbescheide zu durchleuchten. Offenbar ohne Erfolg. 14 Bescheide seien vollständig zurückgenommen worden, da die „RKW trotz mehrmaliger Aufforderung bis heute nicht bereit war, entsprechende Unterlagen zur Kenntnis zu geben“, teilte eine Ministeriumssprecher mit. Denn damit kann die Lasa nicht nachprüfen, ob die RKW bereits für die Zuwendungsbescheide unvollständige Angaben gemacht und welche Einnahmen die RKW mit den geförderten Projekten gemacht hat.
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