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Lastenfahrräder: Nachfrage nach Förderungen in Brandenburg sinkt weiter
Als Beitrag zur Umweltentlastung vom Autoverkehr hatte der Landtag 2020 beschlossen, den Kauf von Lastenfahrrädern zu fördern. Ob dieses Ziel erreicht wurde, soll im kommenden Jahr untersucht werden.
Stand:
Die Nachfrage nach staatlichen Hilfen zum Kauf von Lastenfahrrädern in Brandenburg ist weiter zurückgegangen. Die Zahl der Förderanträge sei von 102 im Jahr 2023 auf 96 bis Anfang Dezember 2024 gesunken, teilte das Verkehrsministerium in Potsdam auf eine Anfrage aus der AfD-Landtagsfraktion mit. Bewilligt wurden im Jahr 2023 95 Anträge, im darauffolgenden Jahr waren es 87 Anträge.
Die Finanzhilfen hatte der Landtag auf Initiative der Grünen 2020 als Beitrag zur Mobilitätswende und zum Umweltschutz beschlossen. Antragsberechtigt waren Gemeinden, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie Vereine und Gewerbetreibende. Anträge konnten nur noch bis Anfang April beim Landesamt für Bauen und Verkehr gestellt werden. Über eine Fortführung muss bei den Beratungen für den Haushalt 2025/2026 entschieden werden.
Bundesweit scheint der Absatz von Lastenfahrrädern weiterhin ungebremst zuzunehmen. Laut dem Zweirad-Industrie-Verband (ZIV) wurden 2023 in Deutschland über 235.000 Lastenräder verkauft, gegenüber 212.000 im Jahr 2022 und 167.000 im Jahr davor. Allerdings sank laut ZIV zuletzt der Anteil der Cargobikes ohne E-Antrieb.
Auch Kauf von Anhängern wurde gefördert
In Brandenburg wurde der Kauf von Lastenfahrrädern mit einer Zuladungskapazität von mindestens 40 Kilogramm unterstützt, mit und ohne Elektroantrieb, ein- und mehrspurig. Der Fördersatz betrug 50 Prozent, maximal jedoch 2500 Euro pro Lastenfahrrad und maximal 4000 Euro bei E-Lastenfahrrädern.
Für Lastenfahrradanhänger lag die Förderobergrenze bei 1000 Euro und für E-Lastenfahrradanhänger bei 2500 Euro. Wird der Fördergegenstand der Allgemeinheit kostenfrei zur Verfügung gestellt, kann sich der Zuschuss auf 80 Prozent erhöhen.
Rund 285.300 Euro wurden 2023 abgerufen
Abgerufen wurden 2023 rund 285.300 Euro an Fördergeldern, 2024 waren es bis Anfang Dezember etwa 294.500 Euro. Im ersten Jahr der Förderung 2021 waren noch rund 580 Anträge gestellt worden, von 650.000 Euro Haushaltsgeldern wurden aber nur rund 442.800 Euro abgerufen. Vor allem Gewerbetreibende hatten Hilfen beantragt. An zweiter Stellen hatten Vereine die staatlichen Kaufhilfen beansprucht. Im Jahr 2022 waren nur noch rund 250 Anträge beim Landesamt für Bauen und Verkehr eingegangen. Von der auf 550.000 Euro reduzierten Fördersumme wurden nur knapp 419.000 Euro in Anspruch genommen.
Ursprünglich sollte das Förderprogramm 2023 evaluiert werden. Bei den späteren Haushaltsberatungen wurde die Überprüfung des Programms auf 2025 festgelegt. Dafür müssen zunächst die Gelder für ein Gutachten beschlossen werden. (dpa, mat)
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