Brandenburg: Lebenslange Haft nach Familiendrama
Landgericht verurteilt Schützen von Wittenberge
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Neuruppin – Nach dem tödlichen Familiendrama bei einer Jugendweihefeier in Wittenberge (Prignitz) ist der 57-jährige Angeklagte Peter L. vor dem Landgericht Neuruppin zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann aus Vielbaum in Sachsen-Anhalt bei der Familienfeier in Tötungsabsicht auf seinen Bruder geschossen habe, sagte der Vorsitzende Richter Gert Wegner am Dienstag. Dabei habe er den Bruder schwer verletzt und eine weitere Frau getötet, die hinter diesem gesessen hatte. Als Grund für das Urteil nannte Wegner versuchten Mord, fahrlässige Tötung, gefährliche Körperverletzung, unerlaubtes Führen einer Waffe und Geiselnahme.
Peter L. war Mitte Mai uneingeladen auf der Jugendweihefeier auf einem Zeltplatz im Wittenberger Ortsteil Hinzdorf aufgetaucht. Laut eigener Aussage wollte er sich dort vor den Augen seiner Schwester, mit der er zuvor ein Verhältnis gehabt hatte, töten. Als er bemerkt habe, dass die Schwester nicht anwesend war, wollte er nach Aussage seines Anwalts seinem Bruder mit der Waffe drohen und ihn dazu bringen, ihm den Aufenthaltsort der Schwester mitzuteilen. Die Kugel durchschlug zuerst den Hals des Mannes, der schwer verletzt überlebte, und traf dann eine 67-jährige, unbeteiligte Frau tödlich in den Oberkörper.
Der Anwalt des Angeklagten hatte in seinem Plädoyer höchstens sechs Jahre Haft für seinen Mandanten gefordert. Denn treffen wollte L. den Angaben zufolge seinen Bruder mit der Waffe nicht. Auch der Angeklagte selbst blieb gestern bei dieser Version. „Ich hatte nie die Absicht, jemanden zu verletzen oder gar zu töten, außer mich selbst“, sagte er kurz vor dem Urteilsspruch.
Richter Wegner sah das anders: Der Angeklagte habe die Waffe schließlich direkt auf den Kopf des Bruder gerichtet, außerdem habe er nach der Tat keinerlei Reue gezeigt und die Anwesenden sogar davon abgehalten, per Telefon einen Notarzt zu alarmieren. Anschließend habe er seinen Neffen gezwungen, das Fluchtauto zu fahren.
Der Bruder habe trotz der Schussverletzung nur „wie durch ein Wunder“ überlebt, betonte Wegner. Das Urteil sieht außerdem ein Schmerzensgeld in Höhe von 23 000 Euro für den Verletzten vor, der verurteilte Täter muss außerdem für alle weiteren Folgeschäden aufkommen. Es sei allerdings „fraglich, ob von dem Geld jemals jemand etwas sieht“, räumte Richter Wegner ein.
Hintergrund der Tat ist offenbar die gescheiterte langjährige Beziehung des Angeklagten mit seiner 17 Jahre jüngeren Schwester, die er über Jahre mit Drohungen und Gewalt an sich gebunden hatte. 2003 gelang der Frau die Flucht. Die Verwandten hatten die Kontaktversuche des Mannes abgeblockt. PNN/dpa/dapd
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