Brandenburg: Mächtig wartet auf Strafbefehl Linke-Fraktionschefin bestreitet Vorwürfe
Eberswalde - Jetzt muss das Amtsgericht Eberswalde entscheiden, ob die Linksfraktionschefin im brandenburgischen Landtag, Margitta Mächtig, Unfallflucht begangen hat. Bei dem Gericht ist am Montag ein Antrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) auf einen Strafbefehl in Höhe von 3750 Euro gegen Mächtig eingegangen.
Stand:
Eberswalde - Jetzt muss das Amtsgericht Eberswalde entscheiden, ob die Linksfraktionschefin im brandenburgischen Landtag, Margitta Mächtig, Unfallflucht begangen hat. Bei dem Gericht ist am Montag ein Antrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) auf einen Strafbefehl in Höhe von 3750 Euro gegen Mächtig eingegangen.
Nach Ansicht der Anklagebehörde soll Mächtig am 22. Juli 2013 in Eberswalde beim Einparken ein anderes Auto gerammt und an dem Wagen einen Schaden von 500 Euro verursacht haben, wie eine Gerichtsprecherin bestätigte. Die Linke-Fraktionschefin soll einen Zettel mit ihrem Namen und Autokennzeichen am beschädigten Auto hinterlassen, sich dann entfernt und nach ihrer Rückkehr wieder entfernt haben. Daher wirft die Staatsanwaltschaft Mächtig unerlaubtes Entfernen vom Unfallort vor. Die Staatsanwaltschaft beruft sich auf zwei Zeugen: Sie hatten aus einem Café Mächtig beobachtet und die Polizei informiert.
Mächtig widersprach am Donnerstag vor Journalisten der Darstellung. Sie habe beim Einparken am Straßenrand das vor ihr stehende Auto mit der Stoßstange leicht touchiert, aber keinen Schaden an dem anderen Wagen gesehen. Trotzdem habe sie nach einer Wartezeit einen Zettel mit ihrem Namen und ihrer Handynummer unter den Scheibenwischer des Autos geklemmt und diesen später nicht entfernt. Vielmehr habe sich der Zettel auch bei ihrer Abfahrt noch an dem anderen Auto befunden. Darauf habe gestanden, dass sie an dem anderem Wagen keinen Schaden gesehen habe, falls der Autohalter dies anders sehe, könne er sich melden.
Zu der Tatsache, dass zwei Zeugen dies anders dargestellt haben und dies auch vor Gericht zur Sprache kommen könnte, sagte sie: „Das wird spannend.“ Dennoch räumte Mächtig Fehler ein: „Heute weiß ich, dass es notwendig gewesen wäre, die nächste Polizeidienststelle zu informieren.“ Ob sie gegen einen vom Gericht erlassenen Strafbefehl vorgehen und es auf einen öffentliche Verhandlung ankommen lassen werden, wollten Mächtig und ihr Anwalt aber nicht sagen.
Mächtig lässt sich von dem Potsdamer Anwalt Norman Lenz vertreten, er ist seit 2012 Vorstandsvorsitzender der Brandenburgischen Strafverteidigervereinigung und spezialisiert auf Strafverteidigung im Umfeld von Demonstrationen, Sportveranstaltungen, Graffiti und Internetstraftaten sowie auf Urheber-, Presse- und Medienrechte. Zudem war er für den Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) tätig.
Lenz skizzierte am Dienstag seine Strategie, falls das Gericht den Strafbefehl bestätigen sollte. Seiner Ansicht nach ist bei dem Unfall gar kein Schaden entstanden. Die geschädigte Autobesitzerin habe keine Regulierung eines Schadens angestrebt, erklärte er. Wenn es keinen Schaden gegeben habe, werde dies rechtlich auch nicht als Unfall gewertet. Daher könne seine Mandantin auch keine Unfallflucht begangen haben.
Nicht beantworten wollten Lenz und Mächtig die Frage, ob die Fraktionschefin nach dem Unfall im Juli und nach Bekanntwerden der Ermittlungen der Staatsanwaltschhaft im Februar Kontakt zum Inhaber des von ihr beschädigten Fahrzeugs aufgenommen hat. Sie begründete dies mit dem laufenden Strafverfahren.
Lenz erhob zudem indirekt den Vorwurf, es sei offenbar mit zweierlei Maß gemessen worden. Mächtig sei als Person des öffentliche Lebens gezielt angeklagt und das Verfahren „offenbar gezielt angestrebt“ worden. Ein vergleichbares Verfahren wäre vermutlich eingestellt worden.
Daneben habe die Staatsanwaltschaft offenbar versehentlich bei der Anzeige der Polizei falsch abgeschrieben. Dort habe ein Beamter einen Schaden von 300 Euro vermerkt. Die Schadenshöhe könne allerdings nur von einem Sachverständigen festgestellt werden, dies sei nicht geschehen.
Mächtig wurde Dienstag auch gefragt, ob sie schon früher mit der Polizei zu tun gehabt habe, etwa in einer ähnlichen Sachen etwa wegen Unfallflucht. Mächtig wollte sich im Detail nicht dazu äußern und sagte nur: „Was glauben Sie, wie oft ich schon mit der Polizei zu tun hatte.“
Alexander Fröhlich
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: