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Brandenburg: Mann muss nach Messerstichen in Kita in Haft

Berlin - Drei Väter mit ihren Kindern und seine eigene fünfjährige Tochter mussten Zeugen des blutigen Dramas werden: Frank P. stach in einer Kita in Treptow auf seine Ex-Lebensgefährtin ein.

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Berlin - Drei Väter mit ihren Kindern und seine eigene fünfjährige Tochter mussten Zeugen des blutigen Dramas werden: Frank P. stach in einer Kita in Treptow auf seine Ex-Lebensgefährtin ein. Weil er nach der Trennung wütend war, weil er „rotgesehen“ hat, wie er vor Gericht gestand. Nun wurde er der gefährlichen Körperverletzung schuldig gesprochen. Außerdem sahen es die Richter als erwiesen an, dass er die Frau fünf Monate vor der Messerattacke vergewaltigt hat. Der 31-Jährige soll für viereinhalb Jahre hinter Gitter.

Sieben Monate nach einer Trennung mit langem Hin und Her lauerte er seiner Ex-Partnerin auf. Die 27-Jährige war am Morgen des 19. März 2014 mit der Tochter auf dem Weg zur Kita. P. verlangte eine Unterredung, fuchtelte mit einem Messer herum, wirkte wirr. Der Mann habe sich in einem „Gefühlschaos mit Krankheitswert“ befunden, schätzte im Prozess ein psychiatrischer Gutachter ein. P. sei bei beiden Taten vermindert schuldfähig gewesen. Im Treppenhaus verletzte Frank P. die 27-Jährige durch Stiche in den Kopf und in den Hals schwer. Zunächst war die Staatsanwaltschaft von versuchtem Totschlag ausgegangen. Doch nach zweimonatiger Verhandlung waren sich die Juristen einig: „Vom versuchten Totschlag ist er zurückgetreten.“ Es war wohl der Blick in das entsetzte Gesicht seiner Tochter, der ihn aufhielt. „Als er das Mädchen sieht, kann er nicht mehr weitermachen“, so das Gericht. Die junge Mutter saß mit im Saal, als das Urteil verkündet wurde. Sieben Jahre waren sie ein Paar. Anfangs lief es gut, hatte die Frau im Prozess berichtet. P. aber habe sich verändert, sei schnell aggressiv geworden. Sie habe „die kleine Familie irgendwie retten“ wollen. Nach der Vergewaltigung unter Vorhalt eines Messers im Oktober 2013 aber erstattete sie Anzeige. P. sagte ihr 8000 Euro Schmerzensgeld zu. Kerstin Gehrke

Kerstin Gehrke

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