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Haben sie schon wieder das Nachsehen? BER-Chef Hartmut Mehdorn will gegen das Schallschutz-Urteil des Oberverwaltungsgerichts vorgehen.

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Nach dem Urteil des OVG Berlin-Brandenburg: Mehdorn geht gegen Schallschutz-Urteil vor

Besserer Schallschutz für die Anwohner des künftigen BER: Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg war klar, eine Revision nicht zulässig. Doch damit will sich Flughafenchef Mehdorn nicht abfinden.

Berlin - Flughafenchef Hartmut Mehdorn geht gegen das Urteil zum Schallschutz am künftigen Hauptstadtflughafen vor. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hatte Ende April in einem Urteil erhebliche Nachbesserungen beim Schallschutz für die Anwohner gefordert. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu. Dagegen reichte die Flughafengesellschaft nun am Mittwoch Beschwerde beim OVG ein, wie ein Sprecher mitteilte.

Mehdorn erklärte zur Begründung der sogenannten Nichtzulassungsbeschwerde: "(...) Leider führt das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg dazu, dass ein überwiegender Teil der Häuser nicht geschützt werden kann, da die Kosten dann so hoch liegen würden, dass die Entschädigungsregel aus dem Planfeststellungsbeschluss greift. Hier ist meine Meinung klar: Es ist nicht zielführend, wenn die Leute sich keinen vernünftigen Schallschutz einbauen lassen."

Mehdorn hatte schon vor Wochen durchblicken lassen, dass er nichts von dem Urteil halte, weil daraus für 80 bis 90 Prozent der Anwohner ein Anspruch auf eine Entschädigung erwachse. Sie beträgt 30 Prozent des Verkehrswerts ihrer Häuser und muss nicht zwingend für Schallschutzfenster, Lüfter und Dämmung ausgegeben werden. (dpa)

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