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Frommer Wunsch. Für eine bessere Integration sollen Flüchtlinge künftig möglichst innerorts untergebracht werden.

© Bernd Settnik/dpa

Brandenburg: Mehr Geld für Flüchtlingsversorgung

Kabinett beschließt neues Aufnahmegesetz. Sozialministerin Golze muss dabei Rückschläge hinnehmen

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Potsdam - Das Land Brandenburg wird die Kosten für die Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen künftig komplett übernehmen. Das sieht das neue Landesaufnahmegesetz vor, das das Landeskabinett nach Angaben von Sozialministerin Diana Golze (Linke) am Dienstag in Potsdam beschlossen hat. Zudem soll das Gesetz die Kommunen bei der Unterbringung von Flüchtlingen in Wohnungen unterstützen und für eine bessere Sozialbetreuung sorgen. Das Gesetz wird in Kürze an den Landtag übergeben und soll zum 1. April 2016 in Kraft treten. Die Kosten für die neuen Maßnahmen übersteigen die Leistungen aus dem bisherigen Landesaufnahmegesetz demnach um rund 20 Millionen Euro.

Allerdings konnte sich Golze in einigen Kernpunkten mit ihrem Gesetzentwurf in der rot-roten Koalition nicht gegen die SPD durchsetzen. Auf Druck der Sozialdemokraten und nach Protesten der Landräte hatte die Ministerin ihren Entwurf nachbessern müssen. Gestrichen wurde der Passus, wonach die Asylbewerber von den Kommunen spätestens nach einem Jahr aus Gemeinschaftsunterkünften in Wohnungen untergebracht werden müssten. Durchsetzen konnte die Ministerin auch nicht die Vorgabe, dass Flüchtlingsunterkünfte wegen der besseren Integrationsaussichten in Innenstadtlage geschaffen werden sollten. Auch die geplante Zuständigkeit des Landesamtes für Soziales und Versorgung (LASV) als Aufsichtsinstanz wurde gestrichen. Der Grund: Im Zuge der Kreisreform sollen die Aufgaben der Behörde auf die Landkreise übertragen werden. Die von Golze geplanten Aufgaben hätten diese Reformidee behindert und neue Fakten geschaffen.

Dennoch sieht das Gesetzentwurf einige Neuerungen vor: Vom 1. April an soll auch jeder Asylsuchende über eine elektronische Gesundheitskarte in das System der gesetzlichen Krankenkassen eingegliedert werden. Dies werde die Kommunen nicht nur bei den Kosten entlasten, sondern auch den bürokratischen Aufwand reduzieren, sagte Golze.

Zudem sieht das Gesetz eine Investitionspauschale für die Kommunen zur Unterbringung von Flüchtlingen in Wohnungen vor. Bislang gab es eine Pauschale nur für Gemeinschaftsunterkünfte und Wohnverbünde. Dies sei für die Kreise ein starker finanzieller Anreiz, mehr Wohnungen für die Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung zu stellen, betonte Golze.

Im Interesse eines selbstbestimmten Lebens mit sozialer und kultureller Teilhabe und wegen der Schulpflicht trete das Land für eine „möglichst innerörtliche Unterbringung“ von Asylsuchenden ein, ergänzte die Ministerin. Integration könne nur gelingen, wenn sich Flüchtlinge und Einheimische im Alltag begegnen könnten.

Dritte Säule des neuen Gesetzes ist die soziale Betreuung der Asylsuchenden. So soll ein Sozialarbeiter laut Golze ab April nicht mehr für 120, sondern nur noch für 80 Flüchtlinge zuständig sein. Dieser Schlüssel werde 2019 überprüft und bei Bedarf angepasst. Um ausreichend Personal zu finden, solle auch Quereinsteigern eine Chance gegeben werden, sagte Golze. J. Süßmann, A. Fröhlich

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