Brandenburg: Mindestlohn: CDU-Vorstoß unzureichend SPD, Linke und Grüne kritisieren Vorschlag
Potsdam - Eine Aktuelle Stunde zum Thema Mindestlohn beschäftigte auf Antrag der SPD am Donnerstag den Landtag. Anlass ist die jüngste Diskussion in der Bundes-CDU.
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Potsdam - Eine Aktuelle Stunde zum Thema Mindestlohn beschäftigte auf Antrag der SPD am Donnerstag den Landtag. Anlass ist die jüngste Diskussion in der Bundes-CDU. Das Land selbst hat in dieser Frage keine eigenständigen Entscheidungen zu treffen. Es war in weiten Teilen eine Pflichtübung im Vortrag längst bekannter Standpunkte, die sich der Landtag leistete. Insgesamt hatte die Tagesordnung 53 Minuten Redezeit den Befürwortern eines gesetzlichen Mindestlohns, der SPD, den Linken und den Grünen zur Verfügung gestellt, neun Minuten den derzeit das Thema neu diskutierenden Christdemokraten und fünf der FDP, die solche Mindestlöhne ablehnen. Dies führte dann dazu, dass die Rede des FDP- Fraktionsvorsitzenden Andreas Büttner zunächst der einzige Beitrag der Debatte blieb, bei dem einmal etwas Leben in die Abgeordnetenreihe kam. Denn nur Büttner bezweifelte ganz grundsätzlich die positiven Effekte, die sich andere Parteien von der Einführung eines solchen Mindestlohns versprechen.
Ansonsten trugen Sozialdemokraten, Linke und Grüne in unterschiedlichen Varianten ihre Begründung für eine Regelung vor, die gleichzeitig auch im Bundestag, dem eigentlichen Entscheidungsorgan diskutiert wurde. Ungewohnt war am Beitrag der Grünen das Lob für die Bundeskanzlerin, mit dem Ursula Nonnenmacher ihre fünf Minuten einleitete. Die werde auch den Mindestlohn noch einführen, sagte sie dann und dann bekam sie auch heftigen Beifall, insbesondere von den Linken.
Im Wesentlichen diente dann die Debatte der rot-roten Koalition dazu, die Überlegungen in der Bundes-CDU zu diesem Thema, das in Kürze auf einem Parteitag der Christdemokraten in Leipzig auf der Tagesordnung steht, kritisch zu bewerten. Die in der CDU diskutierten Vorstellungen zur Einführung von Lohnuntergrenzen gehen aus Sicht von SPD, Linken und Grünen nicht weit genug, da ihre Grundlage weiterhin tarifvertragliche Regelungen seien. Arbeitsminister Günter Baaske verwies darauf, dass derzeit ein Teil der aus seiner Sicht inakzeptablen Niedriglöhne aufgrund von Tarifverträgen gezahlt würden und scheute sich nicht, von den Fehlern seiner eigenen Partei in Zeiten der rot-grünen Bundesregierung zu berichten.
Baaske ist seit Jahren ein leidenschaftlicher Verfechter verbindlicher gesetzlicher Regelungen. Die Sprecherin der CDU, die Lausitzer Abgeordnete Roswitha Schier verteidigte den von der Bundeskanzlerin eingeschlagenen Kurs, das Thema unter Einbeziehung der Tarifpartner zu lösen. Die von ihr und der FDP angesprochenen Probleme, vor denen beispielsweise Handwerksbetriebe bei der Einführung von Mindestlöhnen stünden, führten zu einer Stellungnahme der Linken-Fraktionschefin Kerstin Kaiser. Sie sagte, es müsse darauf flexibel reagiert werden. Sie könne sich „für eine bestimmte Übergangszeit“ auch Sonderregelungen vorstellen. Eine Kommission müsse den Zeitpunkt bestimmen, zu dem dann der „Normalzeitpunkt“ erreicht sei und überall der von ihrer Partei vorgeschlagene Mindestlohn in gleicher Höhe gezahlt wird. Der Landtag stimmte dann mit rot-rot-grüner Mehrheit einem Entschließungsantrag zu, mit dem die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohn durch ein Bundesgesetz befürwortet wird.
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