Von Alexander Fröhlich: Mord auf offener Straße
Betrunkener sticht Ehefrau nieder
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Schwedt - In Uckermark hat ein betrunkener Mann am Mittwochabend seine Frau auf offener Straße mit einem Messer getötet – vermutlich aus Wut über einen von der 52-Jährigen eingereichten Scheidungsantrag. Gestern Abend wurde gegen der 56-Jährigen vor dem Amtsgericht Schwedt Haftbefehl erlassen, er sitzt nun in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts auf Mord.
Nach Angaben der Ermittlungsbehörde in Frankfurt (Oder) sei der Mann auf das Grundstück des gemeinsames Hauses in dem 600-Einwohner-Ort Wartin, 20 Kilometer nördlich von Schwedt, gekommen, obwohl ein Gericht verfügt hatte, dass er sich seiner Frau nicht mehr auf weniger als 150 Meter nähern darf. Die Frau habe deshalb die Polizei gerufen. Einwohner des Dorfes berichteten, dass der Täter durch ein Fenster in das Haus eingedrungen sei, noch bevor die Beamten eintrafen. Die 52-Jährige und ihr 28 Jahre alter Sohn seien auf die Straße geflüchtet. Dort habe der Mann die Frau mit einem Messer so schwer verletzt, dass sie wenig später in einer Klinik starb.
Der 56- Jährige wurde von einer Polizeistreife in der Nähe des Tatorts festgenommen. Michael Neff, Sprecher der Staatsanwaltschaft, sprach von einer „schrecklichen Tragödie“. Bereits am 1. Oktober hatte der Gatte seine Frau mit einem Küchenmesser bedroht und war von der Polizei wegen häuslicher Gewalt für mehrere Tage der Wohnung verwiesen worden, wie der Sprecher des Amtsgerichts Schwedt/Oder, Jan Wilke, gestern bestätigte. Zudem habe der Mann damit gedroht Haus und Hof in Brand zu setzen. Das spätere Opfer wollte sich von dem 58-Jährigen mit Alkoholproblemen scheiden lassen. Jedenfalls reichte sie am 7. Oktober einen Scheidungsantrag ein. Drei Tage später verfügte das Amtsgericht Schwedt per einstweiliger Anordnung, dass sich der Mann seiner Ehefrau und der gemeinsamen Wohnung für eine halbes Jahr fern zu halten habe. Auch wurde ihm verboten, ihr nach nachstellen, sie am Telefon zu belästigen und sie zu bedrohen.
Das Polizeipräsidium Frankfurt/Oder trat Spekulationen entgegen, ob die alarmierten Beamten bei einem früheren Eintreffen am Tatort das Opfer hätten vor dem Tod bewahren können. „Wir haben das geprüft“, erklärte Polizeisprecher Peter Salender „Ich versichere zu hundert Prozent: Das Tatgeschehen ist so schnell abgelaufen, dass das Opfer nicht hätte gerettet werden können.“
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