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Die AfD in Brandenburg wehrt sich juristisch gegen ihre Hochstufung zur gesichert rechtsextremistischen Bestrebung. (Archivbild)

© Britta Pedersen/dpa

Nach einer Klage der Partei: Brandenburgs Verfassungsschutz setzt AfD-Hochstufung vorerst aus

Wie im Bund klagt auch die Brandenburger AfD gegen die Einstufung der Partei als gesichert rechtsextremistisch. Der märkische Verfassungsschutz beobachtet die Partei wieder nur als Verdachtsfall.

Stand:

Die Brandenburger AfD wird bis zu einem Gerichtsentscheid vorübergehend vom Verfassungsschutz nicht als „gesichert rechtsextrem“, sondern als Verdachtsfall beobachtet.

Aufgrund der Klage und des Eilverfahrens des AfD-Landesverbandes sei in dieser Woche die Aufforderung des Verwaltungsgerichts Potsdam im Innenministerium eingegangen, eine Stillhalteerklärung im Hinblick auf die Hochstufung der Brandenburger AfD abzugeben, teilte das Ministerium am Freitag mit.

„Aus Respekt vor dem gerichtlichen Verfahren“ habe der Verfassungsschutz Brandenburg diese Stillhalteerklärung am Freitag abgegeben. Sie gebe dem Gericht, auch angesichts des noch anhängigen Verfahrens zur Einstufung als Verdachtsfall, die Möglichkeit zur vertieften Befassung. „Dies hat zur Folge, dass bis zum Abschluss des Eilverfahrens durch das Land Brandenburg nicht über die Hochstufung berichtet und der AfD-Landesverband Brandenburg weiterhin als Verdachtsfall behandelt wird“, teilte das Ministerium mit.

Eine Veröffentlichung des Einstufungsvermerks in Gänze oder auch nur in Auszügen sei damit zunächst ausgeschlossen. Ausgenommen davon sei die Unterrichtung der Parlamentarischen Kontrollkommission (PKK).

Keine Veröffentlichung des Gutachtens

Die im Zuge der Affäre um die Entlassung des Verfassungsschutzchefs Jörg Müller vor einer Woche als Innenministerin zurückgetretene Katrin Lange (SPD) hatte erklärt, das bislang geheime Hochstufungsgutachten veröffentlichen zu wollen. „Eine solche Geheimniskrämerei möchte ich nicht verantworten, denn nur eine informierte Öffentlichkeit kann das Handeln der Regierung kritisch hinterfragen“, so Lange in ihrer Rücktrittserklärung.  Der Verfassungsschutz lehne eine Veröffentlichung des Einstufungsvermerks auch in bereinigter Form ab, erklärte Lange.

Der Grund hierfür scheint nun offensichtlich: Erst muss ein Gericht für Klärung sorgen. Die Brandenburger AfD hatte direkt nach Bekanntwerden der Hochstufung angekündigt, dagegen klagen zu wollen.  Die Stillhaltezusage sei ein „Etappensieg für die AfD Brandenburg und ein Warnsignal an die Landesregierung, die politische Verfolgung der stärksten Oppositionskraft zu beenden“, erklärte Landesparteichef René Springer am Freitag.

Auch das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die Hochstufung der gesamten Partei nach deren Eilantrag bis zu einer juristischen Erklärung vorübergehend ausgesetzt und führt die AfD weiter nur als rechtsextremistischen Verdachtsfall.

Wie der Brandenburger Verfassungsschutz nach der Lange-Affäre neu sortiert werden soll, ließ der neue Innenminister René Wilke (parteilos) zunächst offen. „Ich glaube, dass es da durchaus auch Regelungsbedarf geben wird und Entscheidungsbedarf“, sagte er am Donnerstag nach seiner Amtseinführung. Den geschassten Verfassungsschutzchef Jörg Müller will er nicht zurückholen. Besser sei ein Neuanfang.

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