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Nachteile für kleine Gruppierungen?: Brandenburg plant Reform des Wahlrechts
Die Freien Wähler sprechen von einer gezielten Benachteiligung. Streitpunkt sind die sogenannten Listenvereinigungen.
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Brandenburgs Innenministerium erwägt offenbar Veränderungen am Wahlrecht. Künftig soll etwa zum Datenschutz der Kandidaten nur noch der Wohnort, nicht aber die exakte Wohnadresse der Wahlbewerber auf den Stimmzetteln abgedruckt werden. Bei Wahlen zu Ortsbeiräten sollen mehr Bewerber als bislang zugelassen werden, so dass im Fall des Ausfalls eines gewählten Mitglieds mehr Nachrücker zur Verfügung stehen.
Und bei einer vorzeitigen Landtagswahl sollen Bewerber, deren Parteien bislang nicht im Landtag vertreten sind, weniger Unterstützungsunterschriften einreichen müssen. Das geht aus einem Entwurf des Ministeriums hervor, der dieser Zeitung exklusiv vorab vorliegt.
Von besonderer Bedeutung allerdings könnte in der politischen Debatte der nächsten Monate eine geplante Regelung für die Stimmzettel bei Kommunalwahlen werden. Für sogenannte Listenvereinigungen, also gemeinsame Wahlvorschläge mehrerer Parteien oder Wählervereinigungen, gilt dann, dass maximal fünf an der gemeinsamen Liste beteiligte Organisationen auf dem Stimmzettel abgedruckt werden.
Freie Wähler könnten Probleme bekommen
Wenn also SPD, CDU und Grüne eine gemeinsame „Kenia-Liste“ bilden wollten, stünde auf dem Wahlzettel „Kenia-Liste – SPD, CDU, Grüne“. Probleme könnten hingegen die Freien Wähler bekommen, die bei Kreistagswahlen in der Regel mit gemeinsamen Listen zahlreicher Wählergruppen antreten. „Es kann passieren, dass wir etwa in Ahrensfelde als „BVB/Freie Wähler“ auf dem Stimmzettel stehen, die dort in der zweiten Zeile erwähnten Wählergruppen aber nur Gruppen aus Bernau, Panketal oder Eberswalde sind“, sagt der Landesvorsitzende der Freien Wähler, Péter Vida. „Die Menschen suchen aber gezielt nach der Wählergruppe, die sie aus Ahrensfelde kennen.“

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Aus Sicht von Vida sind viele der geplanten Veränderungen im Wahlrecht „sinnvoll und richtig“. An dieser Stelle aber spricht er von einer gezielten Benachteiligung der Freien Wähler. „Unser Ziel ist es, dass ein Wahlgesetz gestrickt wird, das nicht explizit gegen eine Kraft gerichtet ist – insofern werden wir versuchen, diese Regel im parlamentarischen Bereich zu verhindern“, sagt Vida. „Sollte uns das nicht gelingen, werden wir natürlich klagen.“
Der Sprecher des Potsdamer Innenministeriums, Martin Burmeister, bestätigte auf Nachfrage dieser Zeitung, dass sich ein entsprechender Gesetzesentwurf gegenwärtig in der Ressortabstimmung befinde. „Es hat in den vergangenen Jahren zunehmend Beispiele mit hoher Anzahl an einer Listenvereinigung beteiligter gegeben“, sagte Burmeister. In einem Einzelfall standen sogar 17 verschiedene Wählergruppen bei einem Wahlvorschlag auf dem Stimmzettel. Durch eine Begrenzung der Zahl der anzuführenden Beteiligten solle die Größe des Stimmzettels überschaubar gehalten werden, um eine „hinreichende Handhabbarkeit und Lesbarkeit der Stimmzettel“ für die Wähler zu gewährleisten.
„Aus denselben Gründen sind im Übrigen auf den Stimmzetteln für Bundestags- und Landtagswahlen für jede Landesliste nur die jeweils ersten fünf Landeslistenbewerber abzudrucken“, sagte Burmeister. „Die vorgeschlagene Gesetzesänderung schränkt die Bildung von Listenvereinigungen in keiner Hinsicht ein und gilt für alle gleichermaßen.“
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