zum Hauptinhalt

Brandenburg: Nauen-Prozess: Befangenheit abgelehnt

Potsdam - Der Prozess um den rechtsextremistischen Brandanschlag auf eine als Asylheim vorgesehene Turnhalle in Nauen (Havelland) wird nicht neu aufgerollt – er geht am heutigen Donnerstag wie geplant weiter. Das berichtete am gestrigen Mittwoch der rbb unter Berufung auf eine Sprecherin des Landgerichts Potsdam.

Potsdam - Der Prozess um den rechtsextremistischen Brandanschlag auf eine als Asylheim vorgesehene Turnhalle in Nauen (Havelland) wird nicht neu aufgerollt – er geht am heutigen Donnerstag wie geplant weiter. Das berichtete am gestrigen Mittwoch der rbb unter Berufung auf eine Sprecherin des Landgerichts Potsdam. Die Staatsschutzkammer habe vier Befangenheitsanträge abgelehnt. In dem Prozess gegen den NPD-Kommunalpolitiker Maik Schneider und fünf weitere Männer wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung, Brandstiftung und Sachbeschädigung wegen weiterer rechtsextremer und ausländerfeindlicher Attacken hatte sich ein Schöffe einen Verbalausfall geleistet. Er hatte Schneider gefragt, ob er denke, dass ihm irgendeiner den Quatsch glaube, den er erzähle. Zwei Verteidiger hatten Befangenheitsanträge gestellt – erst gegen den Schöffen, dann gegen die Kammer. Mehrere Angeklagte hatte bereits Teilgeständnisse abgelegt. axf

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false