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Brandenburg: Negativliste für Spesen

Rechnungshof lehnte gegenseitige Einladungen unter Ministern ab

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Potsdam - Jeder Steuerzahler muss es tun: bei einem Geschäftsessen den Anlass und die bewirteten Personen benennen. Das Gleiche verlangte auch Brandenburgs Rechnungshof bereits vor elf Jahren von der Landesregierung, nachdem er Mängel bei Spesenabrechnungen von Ministern und Staatssekretären festgestellt hatte. Daran gehalten haben sich jedoch nicht alle. Darunter offenbar auch der ehemalige Minister Rainer Speer (SPD), der im September 2010 wegen einer Unterhaltsaffäre seinen Posten aufgab. Finanz- und Innenministerium bestätigten, dass Speers Belege und Spesenabrechnungen geprüft werden.

Nach PNN-Informationen bestand auf Ebene der Staatssekretäre nach der Kritik der Prüfer vom Jahr 2000 schnell Einigkeit darüber, sich an einzelne Vorgaben des Rechnungshofes für die Belege von Arbeitsessen nicht zu halten. Es wurde damals festgestellt, dass die Landesregierung eine abweichende Meinung habe. So hielten es die obersten Rechnungsprüfer etwa für unzulässig, dass die Regierungsmitglieder andere Minister, Behördenleiter und Landesbedienstete bewirten. Und der Rechnungshof forderte in seinem Schreiben, Belege müssten Angaben zu Zeit, Ort, Grund, Anlass und Teilnehmern enthalten. Ähnlich lauten auch die Vorgaben in den verbindlichen Erläuterungen in den einzelnen Haushaltsplänen der Ministerien.

Dort ist der Hinweis des Rechnungshofes samt Negativliste, was alles nicht geht, jedes Jahr erneut vorgelegt worden – „mit der Bitte“ diese zu beachten. Auch im Finanzministerium war das so, wie eine Sprecherin bestätigte. Das Papier ging an Minister, Staatssekretäre und Haushälter in den Ministerien, die auf die strikte Ausgabendisziplin und Einhaltung der Etat-Richtlinien zu achten haben. Im Justizministerium, aber auch im Sozialministerium ist strikt darauf geachtet worden. Aber auch bei Speer? Er war von 2004 bis 2009 in der rot-schwarzen Regierung Finanzminister und nach der Landtagswahl 2009 bis zu seinem Rücktritt 2010 unter Rot-Rot Innenminister. Speer selbst ließ die neuen Vorwürfe von seinem Rechtsanwalt zurückweisen, der Vermerk „Arbeitsessen“ sei ausreichend – mit wem, das sei egal.

Das sieht Andreas Musil, Professor für Verwaltungs- und Steuerrecht an der Universität Potsdam, anders. „Der Rechnungshof hat recht“, sagte er den PNN. „Wenn öffentliche Gelder für einen öffentlichen Zweck ausgegeben werden, muss das nachprüfbar sein. Der Haushaltsvollzug setzt voraus das Transparenz herrscht.“ Auch Speers Nachfolger im Innenministerium, Dietmar Woidke (SPD), zog Konsequenzen. Den bisherigen Umgang mit Belegen änderte er prompt, Woidke will jetzt – wie vom Rechnungshof bereits im Jahr 2000 gefordert – auch die Angaben zu den Teilnehmern eintragen. Alexander Fröhlich

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