Brandenburg: Neue Regelung bei Sicherungsverwahrung
Potsdam - Der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Alard von Arnim, hat die Neuregelungen des Bundes zur nachträglichen Sicherungsverwahrung von Sexualstraftätern begrüßt. Der Bundestag habe damit eine Gesetzeslücke für Sexualstraftäter in den neuen Bundesländern geschlossen, sagte von Arnim gestern in Potsdam.
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Potsdam - Der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Alard von Arnim, hat die Neuregelungen des Bundes zur nachträglichen Sicherungsverwahrung von Sexualstraftätern begrüßt. Der Bundestag habe damit eine Gesetzeslücke für Sexualstraftäter in den neuen Bundesländern geschlossen, sagte von Arnim gestern in Potsdam. Nach dem Beschluss des Bundestages von gestern können gefährliche Straftäter künftig auch dann in nachträgliche Sicherungsverwahrung genommen werden, wenn sie vor August 1995 straffällig wurden. Seit Jahresbeginn hatten einige Fälle für Wirbel gesorgt, in denen verurteilte Sexualstraftäter nach ihrer Haft entlassen wurden, obwohl sie weiter als gefährlich eingestuft wurden. ddp
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