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Brandenburg: Neue Vorwürfe gegen Berliner Justizsenatorin

Berlin - Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) muss sich erneut mit dem Vorwurf auseinandersetzen, die Öffentlichkeit nur unzureichend über Versäumnisse der Berliner Justiz zu informieren. Wegen einer Telefonüberwachung haben die Grünen die SPD-Politikerin gestern scharf kritisiert.

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Berlin - Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) muss sich erneut mit dem Vorwurf auseinandersetzen, die Öffentlichkeit nur unzureichend über Versäumnisse der Berliner Justiz zu informieren. Wegen einer Telefonüberwachung haben die Grünen die SPD-Politikerin gestern scharf kritisiert. Von der Aue hatte eine Kleine Anfrage des Grünen-Abgeordneten Benedikt Lux beantwortet: Sie bestätigte darin, dass das Landeskriminalamt den Telefonanschluss der Wohngemeinschaft eines Verdächtigten abgehört hatte, nachdem dieser bereits in Untersuchungshaft saß. „Die Telefonüberwachung, die der möglichen Ermittlung von Tatbeteiligten diente, wurde bis zum dritten Tag nach der Festnahme fortgesetzt“, hieß es. Relevante Gespräche seien aber nicht registriert worden, teilte Senatorin von der Aue mit. „Das ist falsch“, sagte Rechtsanwalt Daniel Wölky, der den Ex-Untersuchungshäftling Matthias Z. vertritt. „In den Gerichtsakten tauchen Gespräche aus diesem Zeitraum auf.“ Das Verfahren sei „ein großer Reinfall“ für das LKA, sagte Lux.

Der Verdächtigte Z. soll im November 2006 zwei Neonazis in Lichtenberg überfallen haben. Er saß drei Monate in Untersuchungshaft, wurde im vergangenen Frühjahr aber entlassen, nachdem der Tatvorwurf nicht mehr auf versuchten Totschlag, sondern auf Körperverletzung lautete. Im Dezember 2007 sprach ihn ein Schöffengericht in diesem Punkt frei.

Die Justizsenatorin räumte in ihrer Antwort außerdem ein, dass ein rund einminütiges Gespräch zwischen Z. und seinem Anwalt Wölky abgehört worden sei – Wölky habe zu diesem Zeitpunkt aber noch keine Vollmacht zu Z.s anwaltlicher Vertretung gehabt. Das entspräche nicht der Wahrheit, sagte Wölky: „Außerdem ist eine schriftliche Vollmacht des Mandanten gar nicht notwendig.“ Sollte Wölkys Darstellung zutreffen, sei dies ein Skandal, sagte Grünen-Politiker Lux – auch weil von der Aue seine Anfrage dann falsch beantwortet habe.

Hannes Heine

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