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Untersuchungsausschuss: Neuerliche Anzeige in Bodenskandal

Brandenburgs Strafjustiz muss erneut prüfen, ob die vom Bundesgerichtshof als „sittenwidrig“ gerügte Inbesitznahme von Tausenden Bodenreformgrundstücken durch das Land den Tatbestand der Untreue erfüllt.

Potsdam - Generalstaatsanwalt Erardo Rautenberg bestätigte gestern den Eingang einer Strafanzeige der Linken, die sich auf neue Erkenntnisse aus dem Untersuchungsausschuss des Landtages zur Enteignungsaffäre beruft. „Die Unterlagen wurden an die Potsdamer Staatsanwaltschaft zur Prüfung weitergeleitet“, sagte Rautenberg. Generalstaatsanwaltschaft und Potsdamer Behörde haben bislang Ermittlungen abgelehnt: Denn bei den Vorprüfungen seien zwar „objektive Anhaltspunkte“ für Untreue in dem Vorgehen der Behörden gefunden worden, die Erben von Bodenreformland um ihren rechtmäßigen Besitz brachten, weil das Land eigene Ansprüche wegen Verjährung zu verlieren drohte. Doch für die Staatsanwaltschaft gab es bislang keine Belege für vorsätzliches Handeln, das bei Untreue gegeben sein muss.

Dort setzt nun die Anzeige der Linken an. Sie stützt sich darauf, dass in 300 Fällen der gesetzlich festgelegte Verjährungstermin am 2.10.2000 für die Klärung der Eigentumsfrage bei Bodenreformland mit Verzichtserklärungen vorübergehend außer Kraft gesetzt wurde. Und zwar nach Konsultation, möglicherweise „auf Druck“ von Landesbehörden, wie es in der Expertise heißt, der entsprechende Schreiben aus dem Untersuchungsausschuss beiliegen. Es geht ausgerechnet um Fälle im Kreis Teltow-Fläming, der damals als einziger die „kalten“ Enteignungen durch das Land nicht mitmachte. Doch bei bestimmten Grundstücken, die dem Land tatsächlich zustehen könnten, setzte der Kreis die „Verjährung“ für ein Jahr aus – als Entgegenkommen an das Land. Zu einer Inbesitznahme dieser Flächen kam es nach Angaben des Kreises aber nie. Thorsten Metzner

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