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Bußgeldkatalog ab Januar in Kraft: Brandenburg genehmigt drei Anbauvereinigungen für Cannabis
Einige Cannabis-Clubs können mit dem gemeinschaftlichen Anbau in Brandenburg loslegen. Einen bestimmten Hotspot kann das Gesundheitsministerium bislang nicht erkennen.
Stand:
Brandenburg hat bislang drei Anbauvereinigungen für Cannabis genehmigt. Das sagte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums in Potsdam. Die Erlaubnis sei auf sieben Jahre befristet. Die genehmigten Anbauvereinigungen befinden sich dem Ministerium zufolge in den Landkreisen Dahme-Spreewald, Oberhavel und in der Stadt Cottbus.
Vor rund einer Woche hatte die Staatssekretärin aus der Berliner Gesundheitsverwaltung, Ellen Haußdörfer (SPD), gesagt, viele Anbauflächen seien in Brandenburg vorgesehen. Einen Hotspot gebe es rund um Zossen. Das brandenburgische Gesundheitsministerium in Potsdam kann das nicht bestätigen. Es gebe von Berliner Seite auf Arbeitsebene dazu keine Informationen oder Gespräche, hieß es in Potsdam.
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Eine Erlaubnis einer Anbauvereinigung in Zossen oder genehmigte Anträge in Berlin von Clubs mit Anbauflächen in Brandenburg lägen derzeit nicht vor, teilte das Ministerium mit. Es gebe bislang auch kein Amtshilfeersuchen aus Berlin. Denn es muss geregelt sein, wer Anbauflächen von Berliner Cannabis-Clubs auf Brandenburger Gebiet kontrolliert.
Diese Bußgelder drohen bei Verstößen
Verstöße gegen das Cannabis-Gesetz können mit Bußgeldern geahndet werden. Die Regelungen dazu sind in Brandenburg am Mittwoch im Amtsblatt veröffentlicht worden. Der Bußgeldkatalog tritt laut Gesundheitsministerium am 1. Januar 2025 in Kraft.
Der „Bußgeldkatalog Konsumcannabis“ sei als Richtlinie für die zuständige Behörde bei der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Anwendungsbereich des Konsumcannabisgesetzes anzuwenden, so das Ministerium. Der Sanktionsschwerpunkt liegt demnach auf dem Gesundheitsschutz von Kindern und Jugendlichen. Der Cannabiskonsum in Verbotszonen kann mit 50 Euro bis 500 Euro geahndet werden, für den Konsum in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen drohen Bußgelder zwischen 300 Euro und 1000 Euro. Nach Angaben des Ministeriums ist die Höhe des Bußgelds abhängig vom Einzelfall.
Seit 1. April dieses Jahres sind der Besitz bestimmter Mengen Cannabis, der private Anbau und der Konsum der Droge auch in der Öffentlichkeit bundesweit für Menschen ab 18 Jahren unter Auflagen erlaubt. Es dürfen nicht mehr als 25 Gramm in der Öffentlichkeit mitgeführt oder mehr als 50 Gramm zu Hause aufbewahrt werden. Drei Pflanzen im Wohnbereich sind gestattet. Seit 1. Juli können als zweite Stufe der Cannabis-Legalisierung in Deutschland nicht-kommerzielle Anbauvereinigungen mit bis zu 500 Mitgliedern an den Start gehen und dafür eine Erlaubnis beantragen. (dpa/mit cmü)
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