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Unter der KEF-Lupe. Wie teuer dürfen ARD, ZDF und Deutschlandradio den Beitragszahler zu stehen kommen?

© dpa

Streit um Rundfunkbeitrag: Nicht gezahlt: Fall der alleinerziehenden Mutter ist weiter offen

Seit mehr als drei Jahren verweigert eine 43-jährige Brandenburgerin die Zahlung ihres Rundfunkbeitrags. Dafür droht ihr nun Haft. Die Landesrundfunkanstalt rbb besteht auf der Zahlung des Beitrags.

Stand:

Brandenburg/Havel -  Der Fall der 43-jährigen Brandenburgerin, die wegen Verweigerung des Rundfunkbeitrags in Haft soll, ist weiter offen. Sein Amt habe dem Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) mitgeteilt, dass der fällige Beitrag für das Jahr 2013 in Höhe von 309,26 Euro bei der Brandenburgerin nicht vollstreckt werden konnte, sagte der Amtsdirektor von Beetzsee, Guido Müller, am Montag. Zuvor hatte das Amt vergeblich versucht, im Rahmen einer Kontopfändung an das Geld zu kommen. "Nun ist der rbb am Ball", betonte Müller. Die Landesrundfunkanstalt wollte sich dazu noch am Montag äußern.

Die Landesrundfunkanstalt besteht weiter darauf, dass der Beitrag eingezogen wird. "Auch wenn eine Vollstreckung ergebnislos verläuft, bleibt der Titel bestehen", betonte rbb-Sprecher Volker Schreck. "Die Rundfunkanstalt kann für die Dauer von 30 Jahren den ausstehenden Beitrag über die entsprechenden Vollstreckungsstellen einfordern." Dies gelte selbstverständlich auch für alle erst fällig werdenden Beitragsverpflichtungen.

Brandenburgerin zahlt seit 2013 keine Rundfunkbeiträge mehr

Denn die Brandenburgerin hat nach eigenen Angaben auch in den Jahren nach 2013 die Zahlung des Beitrags verweigert. Sie habe weder Radio noch Fernsehen und informiere sich über das Internet, sagte die 43-Jährige. Sie hatte mehrfach vergeblich versucht, sich von der Beitragspflicht befreien zu lassen.

Das Amtsgericht Brandenburg hatte im August eine sechsmonatige Haft verhängt, um die alleinerziehende Mutter zu einer Erklärung über ihr Vermögen zu zwingen. Dieser Haftbefehl würde nach Angaben des Gerichts nicht mehr vollstreckt, falls der rbb auf seine Forderung verzichtet. Derzeit sei diese Haftsache auf dem Weg zum Landgericht Potsdam, das über die Erzwingungshaft entscheiden soll, nachdem die 43-Jährige mehrfach Widerspruch dagegen eingelegt hatte. Bis zum Montag sei der Vorgang aber noch nicht eingegangen, sagte ein Sprecher des Landgerichts. (dpa)

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Gespräch mit ARD-Experte Hermann Eicher über Recht und Gerechtigkeit des Rundfunkbeitrages >>

Klaus Peters

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