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Landesfahne Brandenburgs auf dem Landtagsgebäude in Potsdam

© Andreas Klaer

Niederlage für die AfD: Brandenburgs Verfassungsgericht lehnt Eilantrag gegen Schulden-Hilfspaket ab

Der Landtag hatte eine außergewöhnliche Notlage erklärt, um für das sogenannte Brandenburg-Paket Schulden aufnehmen zu können – zum Unmut der AfD.

Das Brandenburger Verfassungsgericht hat einen Eilantrag der AfD-Landtagsfraktion gegen die Ausnahme der Schuldenbremse für das Milliarden-Hilfspaket in der Energiekrise abgelehnt. „Da es um die Außervollzugsetzung eines Gesetzes gehe, müssten die hierfür sprechenden Gründe ein besonderes Gewicht haben. Daran fehle es“, erklärte das Gericht in einer Mitteilung vom Montag.

Allerdings erscheine es nicht von vornherein ausgeschlossen, dass das Gesetz zum Doppelhaushalt 2023/2024 mit neuen Schulden für das „Brandenburg-Paket“ den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die notlagenbedingte Kreditaufnahme aus der Landesverfassung nicht in jeder Hinsicht entspreche. Es bestehe die Möglichkeit, dass Haushaltsgrundsätze berührt und verletzt sein könnten.

Landtag erklärte außergewöhnliche Notlage

Der Landtag hatte eine außergewöhnliche Notlage erklärt, damit für das sogenannte Brandenburg-Paket zur Abfederung der Folgen des Ukraine-Kriegs bis zu zwei Milliarden Euro neue Schulden aufgenommen werden können. Davon profitieren etwa Kommunen, Krankenhäuser, Kita-Eltern und andere. Die AfD-Fraktion fordert, die Ausnahme der Schuldenbremse durch eine einstweilige Anordnung vorläufig auf Eis zu legen.

Nach ihrer Ansicht erklärte der Landtag die außergewöhnliche Notsituation nicht genug und begründete nicht, warum der Geldbedarf nicht mit Kürzungen finanziert werden könnte. Eine Entscheidung in der Hauptsache ist nach Angaben des Gerichts aber noch nicht gefallen.

Die Richter wägten die Folgen ab. Würde die einstweilige Anordnung nicht erlassen und erwiesen sich die Normen als verfassungswidrig, liege die Befürchtung nahe, dass die Möglichkeiten neuer Schulden ausgeschöpft würden. Künftige Haushaltsgesetzgeber hätten wegen der Belastungen keinen Handlungsspielraum für neue Probleme.

Erginge die Anordnung, könnten bis zur endgültigen Entscheidung des Gerichts keine neuen Schulden zur Bewältigung der Folgen des Ukraine-Kriegs gemacht werden. „Dies bedeutete einen erheblichen Eingriff in den Gestaltungsspielraum des Haushaltsgesetzgebers.“ Dann müssten die Schwerpunkte der Ausgaben in anderen Bereichen möglicherweise geändert werden.

Die AfD-Landtagsfraktion geht mit mehreren Rechtsverfahren gegen bestimmte Entscheidungen vor, darunter auch vor dem Verfassungsgericht. Das Gericht verhandelt am 6. September mündlich über ein Streitverfahren der AfD zur Ablehnung ihrer Kandidaten für die Besetzung der Parlamentarischen Kontrollkommission des Landtags. (dpa)

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