
© Sebastian Gollnow/dpa
Novelle des Brandenburger Schulgesetzes: Noten erst ab Klasse drei
Brandenburger Schüler bekommen künftig erst ab der dritten Klasse Noten, regelt das novellierte Brandenburger Schulgesetz. Außerdem können Städte nun das Umland für Schüler zur Kasse bitten.
Stand:
Potsdam - Brandenburgs Schüler der ersten und zweiten Klasse sollen überall keinerlei Noten mehr bekommen, ohne Ausnahmen. Stattdessen werde es flächendeckend eine schriftliche Leistungsbeurteilung geben, sagte Bildungsminister Günter Baaske (SPD) am Dienstag in Potsdam. Zuvor hatte das rot-rote Kabinett eine Änderung des Schulgesetzes auf den Weg gebracht, der der Landtag noch zustimmen muss.
Die bisherige Praxis hatte Unmut provoziert. In Brandenburg ist es derzeit noch so, dass im ersten Schuljahr keine Noten gegeben werden, ab dem zweiten Schuljahr ist es den Schulen überlassen. Doch an 184 der 465 Grundschulen gibt es laut Baaske „Flex-Klassen“, in denen „Erstis“ und „Zweitis“ gemeinsam unterrichtet werden. Die Älteren in der Klasse bekommen teils Zeugnisse mit Noten, die Jüngeren nicht, was zu Unverständnis bei den Kindern führte. Das werde nun „geheilt“, sagte Baaske.
Schüler aus Potsdam-Mittelmark gehen in Potsdam zur Schule
In der Novelle ist es nur eine von dreizehn Änderungen, die meisten sind unspektakulär, „verwaltungsinterner Natur“, wie Baaske erläuterte. Es gibt aber noch eine, die vor allem für die großen Städte im Land, wie die Landeshauptstadt Potsdam, relevant ist. Potsdam sei ein „klassisches Beispiel“, sagte Baaske. Dort gehen auf weiterführende Schulen wie Gymnasien oft auch Kinder und Jugendliche aus benachbarten Landkreisen. Bislang bekamen die Städte von den Kreisen für die Gastschüler nur Sachkosten erstattet. Nun können die Städte auch ihre Investitionskosten für neue Schulen den Gebietskörperschaften, aus denen Kinder mit unterrichtet werden, anteilig in Rechnung stellen. „Ich halte es für eine gerechte Lösung, dass sich Kommunen auch an den Investitionskosten beteiligen.“ Um welche Summen es da geht, ist bislang nicht bekannt.
Mit der Gesetzesänderung sollen auch die Einsatzmöglichkeiten für pädagogische Helfer im Unterricht erweitert werden. Sie dürfen dann künftig nicht mehr allein an Förderschulen, sondern auch an Grundschulen eingesetzt werden, die gemeinsames Lernen von Schülern mit und ohne besonderem Förderbedarf anbieten. Und dann sollen im Gesetz die „Schulzentren“ verankert werden, als Name für die existierenden 34 gemeinsamen Grund- und Oberschulen, und den zwei Gesamtschulen mit Grundschulsparte. Die Linken wollen noch mehr. Bildungsexpertin Kathrin Danneberg sprach sich dafür aus, auch weiterführende Schulen im ländlichen Raum mit nur einer Klasse pro Jahrgang zuzulassen.
+++
Jedes Jahr werden die Grundschüler in Brandenburg auf ihre Fähigkeit beim Lesen und Rechnen getestet. Einige Ergebnisse der Vergleichsarbeiten lösen im Bildungsministerium wenig Freude aus.
+++
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: