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Brandenburg: Nur Richter können Tempelhof noch retten

Schließungsbeschluss wird nicht revidiert / Weiterbetrieb für Regierungsflugzeuge unmöglich

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Berlin - Die Schließung des Flughafens Berlin-Tempelhof zum 31. Oktober 2007 kann nur noch vor Gericht verhindert werden. Einen Weiterbetrieb für kleinere Geschäftsflugzeuge, wie es Bahnchef Hartmut Mehdorn angeregt hat, lasse der vorliegende Schließungsbeschluss nicht zu, sagte jetzt die Sprecherin der Stadtentwicklungsverwaltung, Manuela Damianakis. Dies gilt auch für die Idee, Tempelhof als Regierungsflughafen zu nutzen, die der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) ins Gespräch gebracht hat. Die Tempelhofer Fluggesellschaften, die weiter vom ehemaligen Zentralflughafen starten wollen, prüfen die Voraussetzungen für eine Klage. Vor zwei Jahren hatten sie damit in einem Eilverfahren Erfolg. Während sich die Flughafengesellschaft 2004 aber zunächst nur von der Betriebspflicht befreien lassen wollte und der Flughafen erst später auch planungsrechtlich aufgegeben werden sollte, sieht der neue Beschluss vor, den Flugbetrieb Ende Oktober 2007 auf Dauer einzustellen. Deshalb sei ein Weiterbetrieb für kleinere Geschäftsflugzeuge oder die Flugbereitschaft der Bundesregierung nicht möglich, sagte Damianakis. Um weiter fliegen zu können, müsste der Schließungsbeschluss geändert werden. Und das wollen weder der Senat noch die Flughafengesellschaft. Auch das Bundesverkehrsministerium halte am 1996 vereinbarten Schließungsbeschluss fest, wie ein Sprecher gestern sagte. Sollte der Schließungsbeschluss auch vor Gericht Bestand haben, müsste für einen abgespeckten Betrieb eine neue Genehmigung beantragt werden, sagte Damianakis weiter. Das Verfahren könne dann mehrere Jahre dauern. Dass ein einmal geschlossener innerstädtischer Flughafen reaktiviert wird, halten Experten fast für ausgeschlossen.

Deshalb versuchen die Tempelhofer Fluggesellschaften, die Schließung zu verhindern. Sie bezweifeln, dass die Flughafengesellschaft die Auflagen des Schließungsbeschlusses einhalten kann. Sie muss der Luftfahrtbehörde bis zum 15. Dezember nachweisen, dass für alle in Tempelhof operierenden Luftfahrtunternehmen „funktionsfähige Abstellflächen und Räumlichkeiten“ in Tegel oder Schönefeld vorhanden sind und spätestens zum 15. Juni 2007 genutzt werden können. Auch einen vollwertigen Ersatz der genutzten Tempelhofer Hangarflächen muss die Flughafengesellschaft anbieten. Sie baut auf ein in ihrem Auftrag erstelltes Gutachten, nach dem eine Verlagerung des Tempelhofer Flugverkehrs nach Tegel und Schönefeld möglich ist. In Tegel muss jedoch zuvor ein seit längerem geplantes weiteres Abfertigungsgebäude errichtet werden, für das es noch keine Baugenehmigung gibt. Ob die Gesellschaften in Tegel auch die so genannten Slots, also Start- und Landezeiten, wie gewünscht erhalten, ist ungewiss. Noch sind die Slots nicht zugeteilt. Als der Flughafen 2004 geschlossen werden sollte, war es allerdings gelungen, den meisten umzugswilligen Gesellschaften passende Slots in Tegel anzubieten.

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