Brandenburg: Opposition: Schöneburg ist hilflos Streit um den Umgang
mit DDR-Richtern
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Potsdam - Im Streit über die DDR-Vergangenheit von Richtern steht Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) weiter in der Kritik. Nachdem der Minister den Oppositionsfraktionen am Donnerstag „billigsten Populismus“ vorgeworfen hatte, unterstellten die Rechtsexperten von CDU, FDP und Grünen ihm am Freitag eine „erschreckende Hilflosigkeit“. Schöneburg schade dem Ansehen des Landes und der Justiz, wenn er die Aufklärung der Presse überlasse, hieß es in einer gemeinsamen Erklärung der Rechtsexperten.
Schöneburg und die Opposition streiten über den Umgang mit Richtern, die in der DDR für die Stasi tätig waren oder als Haftrichter unter anderem Haftbefehle gegen Ausreisewillige erlassen haben. Die Opposition verlangt eine erneute Stasi-Überprüfung und die Offenlegung aller Erkenntnisse zu früheren Tätigkeiten in der DDR. Schöneburg lehnt das aus rechtlichen Gründen ab. Die Richter seien nach der Wende in Kenntnis ihrer Vergangenheit gewählt worden. Bei allem Respekt und Mitgefühl für die Opfer habe er die damaligen Entscheidungen zu akzeptieren.
Die Rechtsexperten monierten, die Aufarbeitung von Unrecht und Verstrickung in Untaten einer Geheimpolizei könne nicht im Stil eines historischen Seminars erfolgen. Richter hätten in der DDR ihre Urteile mit einem Namen unterzeichnet und Stasi-Mitarbeiter hätten ihre Verpflichtungserklärungen namentlich unterschrieben. Weder der Datenschutz noch andere gesetzliche Bestimmungen garantierten ihnen heute eine Anonymisierung. Ihr Handeln könne und müsse öffentlich diskutiert werden.
Als Politiker der Linken und früheres SED-Mitglied wäre Schöneburg aus Sicht der Rechtsexperten in besonderem Maße gefordert, bei der Aufarbeitung keine Rücksicht auf die Befindlichkeit und das Wohlergehen ehemaliger DDR-Kader zu nehmen.
Am Mittwoch war durch Recherchen des RBB-Magazins „Klartext“ bekannt geworden, dass ein heutiger Richter des Arbeitsgerichts Potsdam in der DDR menschenrechtswidrig Haftbefehle gegen Ausreisewillige erlassen haben soll. Laut Schöneburg ist der Richter nach der Wende in Kenntnis seiner Tätigkeit und Rechtsprechung in der DDR in den Landesdienst übernommen worden.
Der Minister hatte eine sachorientierte Diskussion über die Aufbaujahre der Justiz in Brandenburg sowie den Umgang mit DDR-Juristen, die nach der Wende weiterarbeiten wollten, gefordert. Namen Einzelner könnten und dürften in dieser Debatte jedoch nicht genannt werden. Dem stünden Datenschutz- und Dienstrecht entgegen. dapd
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