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Brandenburg: OVG bestätigt Personalien in Linke-Ressorts Versetzungen durch Tack und Schöneburg rechtens

Potsdam - Der angebliche Skandal war also gar keiner: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hat eine Personalrochade in der rot-roten Landesregierung für rechtens erklärt, wegen der 2013 der damalige, inzwischen über eine Gefängnis-Affäre gestürzte Justizminister Volkmar Schöneburg und Umweltministerin Anita Tack (beide Linke) massiv angegriffen worden waren. Das geht aus einem jetzt bekannt gewordenen OVG-Beschluss vom 5.

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Potsdam - Der angebliche Skandal war also gar keiner: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hat eine Personalrochade in der rot-roten Landesregierung für rechtens erklärt, wegen der 2013 der damalige, inzwischen über eine Gefängnis-Affäre gestürzte Justizminister Volkmar Schöneburg und Umweltministerin Anita Tack (beide Linke) massiv angegriffen worden waren. Das geht aus einem jetzt bekannt gewordenen OVG-Beschluss vom 5. September 2014 hervor, der den PNN vorliegt. Dieser Ausgang wirft ein merkwürdiges Licht auf die damalige Rolle des brandenburgischen Richterbundes.

Es ging um Personalien in der Ministerialhierarchie, die normalerweise kein öffentliches Thema sind. Doch Schöneburg und Tack gerieten in die Kritik, als sie Ende 2013 zwei Abteilungsleiter ins jeweils andere Ressort versetzten. Die damalige Leiterin der Abteilung Strafrecht und soziale Dienste im Justizministerium, Susanne H., wurde gegen ihren Willen für ein Jahr ins Umweltministerium abgeordnet, dort Leiterin der Zentralabteilung. Deren Amtsinhaber Ralf Ä. übernahm den vakanten Justiz-Posten. Hintergrund waren im Justizministerium auch Spannungen, ein Teil des Hauses rebellierte damals gegen Schöneburgs Pläne für einen liberaleren Strafvollzug.

Die Rochade rief nicht nur die Opposition im Landtag auf den Plan, sondern auch Brandenburgs Richterbund. Und der sah darin, so die Pressemitteilung vom 21. November 2013, verfasst vom Vorsitzenden Matthias Deller, einen „Skandal im Potsdamer Justizministerium“. Die Rochade sei ein Willkürakt, der in der „Justizgeschichte des Landes ohne Beispiel“ sei, hieß es. Solch klare Worte hatte der Richterbund in Brandenburgs Trennungsgeld-Skandal einige Jahre vorher nicht gefunden, als sich Richter und Staatsanwälte mit Hauptwohnsitz in den alten Ländern die Miete für Nebenwohnungen in der Region zu Unrecht aus der brandenburgischen Landeskasse bezahlen ließen. In der Sache kritisierte der Richterbund die Versetzungen durch Schöneburg und Tack als rechtswidrig, Zitat: „Die dienstrechtlichen Voraussetzungen für beide Abordnungen gegen den Willen der Betroffenen liegen offensichtlich nicht vor.“ Die Rede war auch vom „Vorgehen der beiden Minister nach Gutsherrenart“. Und Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) wurde aufgefordert, „den zu erwartenden Schaden von unserem Bundesland abzuwenden, die beiden Mitglieder der Landesregierung umgehend zu einer rechtmäßigen Amtsführung anzuhalten“.

Das war nicht nötig. Als nicht haltbar erwies sich vielmehr, wie sich nun zeigte, die Position des Richterbundes. Denn nach dem OVG-Beschluss – und dem gleichlautenden des Verwaltungsgerichtes Potsdam vorher in erster Instanz – war die Abordnung der Justizabteilungsleiterin ins Umweltministerium kein Willkürakt, sondern korrekt. Dagegen geklagt hatte die Betroffene selbst, und sie war immerhin von der Kanzlei des renommierten früheren brandenburgischen Verfassungsrichters Matthias Dombert vertreten worden. Doch im OVG-Beschluss wird unter anderem auf das Landesbeamtengesetz verwiesen: „Danach kann der Beamte aus dienstlichen Gründen vorübergehend ganz oder teilweise zu einer seinem Amt entsprechenden Tätigkeit an eine andere Dienststelle desselben Dienstherrn abgeordnet werden.“

Seitdem ist fast ein Jahr vergangen. Die Abordnung der beiden Abteilungsleiter läuft im Dezember aus. Wie es dann weitergeht, hängt von der laufenden neuen rot-roten Regierungsbildung ab. Im Justizministerium hieß es dazu auf Anfrage am Mittwoch: „Die beiden künftigen Minister werden sich zu dieser Frage verständigen.“Thorsten Metzner

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