DIENSTRECHTSREFORM: Pension für Beamte erst ab 67 Jahren
Brandenburgs Beamte sollen künftig länger arbeiten – und zwar wie gewöhnliche Arbeitnehmer bis zum Alter von 67 Jahren. Das sieht ein Eckpunktepapier vor, dass Innenminister Dietmar Woidke (SPD) am heutigen Dienstag im Kabinett vorstellen will.
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Brandenburgs Beamte sollen künftig länger arbeiten – und zwar wie gewöhnliche Arbeitnehmer bis zum Alter von 67 Jahren. Das sieht ein Eckpunktepapier vor, dass Innenminister Dietmar Woidke (SPD) am heutigen Dienstag im Kabinett vorstellen will. Allerdings sollen Beamte mit besonderer Belastung, also Vollzugsbeamte in der Polizei, in der Justiz und bei den Feuerwehren entlastet werden und früher in Pension gehen dürfen. Bei ihnen soll anhand erbrachter Wechselschichten die Altersgrenze von 67 Jahren auf 62 Jahre reduziert werden.
Harsche Kritik an den Plänen kommt von den Gewerkschaften. Der Bund der Strafvollzugsbediensteten (BSBD) wirft der rot-roten Landesregierung vor, mit der Anhebung der Altersgrenze Brandenburgs Vollzugsbeamte schlechter zu stellen als deren Kollegen in anderen Bundesländern und im Bund. Bislang gab es für Vollzugsbeamte bundeseinheitlich eine besondere Pensionsgrenze von 60 Jahren. Die Anhebung des Pensionsalters auf 67 Jahre ist nicht unüblich, Brandenburg ist jedoch das einzige Bundesland, dass diese Regelung für alle rund 37 500 Landesbeamten und 2000 Kommunalbeamten vorsieht. Andere Bundesländer haben eigens für Vollzugsbeamte Sonderregeln mit einer Altersgrenze von 62 Jahren, die durch Anrechnung der Wechselschichten auf 60 Jahre sinkt.
Dass Woidkes Vorschlag im Kabinett Zustimmung findet, gilt intern als sicher. Dann müsste der Minister ein Gesetz zur Reform des Beamtengesetzes vorlegen. BSBD-Landeschef Willi Köbke sagte, Brandenburgs Beamte stünden bei der Besoldung „längst am unteren Ende der Skala“. Es gebe nicht genügend Personal und es werde weiter gekürzt. Mit der neuen Altersgrenze spare Rot-Rot erneut auf Kosten der Sicherheit der Bürger. axf
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